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Information zu Grabstätten der Stadt Herborn

Information zu Grabstätten der Stadt Herborn

Da es leider immer wieder Nachfragen gibt, macht die Friedhofsverwaltung darauf aufmerksam, dass kein Grabschmuck auf Rasengräbern und Urnengrabstätten erlaubt ist.

Bei einer Bestattung auf den Friedhöfen der Stadt Herborn kann zwischen 11 unterschiedlichen Bestattungsarten gewählt werden. Zur Auswahl stehen Erdgräber für Sargbestattungen und Urnenbestattungen sowie Urnenwände und Urnengemeinschaftsanlagen. Viele Angehörige entscheiden sich heute für Bestattungs- und Grabarten ohne eine aufwändige Grabpflege.

Im Gegensatz zu den traditionellen Erdgräbern, bei denen eine individuelle Gestaltung möglich ist, dürfen auf den Rasengräbern (Urnenrasenreihengrab und Rasenreihengrab) kein Grabschmuck auf den einzelnen Grabstätten abgelegt werden. Gleiches gilt auch für die Urnenwände. Bei diesen Bestattungsformen darf Grabschmuck nur auf dem Gedenkplatz abgelegt werden. Die Rasenfläche der Rasengräber wie auch die Urnenwände werden von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Unzulässige abgelegter Blumen- oder anderer Grabschmuck wird abgeräumt und entsorgt. Lediglich in zeitlichem Zusammenhang mit der Trauerfeier dürfen Schnittblumen und Gebinde auf einem Rasengrab abgelegt werden. Verwelkte Trauerfloristik wird von der Friedhofsverwaltung entfernt.