Informationen zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Am Sonntag, den 23. Februar, findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Aufgrund der besonders knappen Fristen und Postlaufzeiten weist die Stadtverwaltung Herborn alle Wahlberechtigten darauf hin, dass der Versand der Briefwahlunterlagen frühestens am 10. Februar erfolgen kann, da erst dann die erforderlichen Stimmzettel bei der Stadtverwaltung vorliegen.
Wer nicht die Möglichkeit hat direkt im Wahllokal zu wählen und die Briefwahl nutzen will, dem bleiben dann nur knappe zwei Wochen. Es wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen direkt online auf der städtischen Homepage zu beantragen.
Nach Erhalt sollte der Wahlbrief zügig ausgefüllt und möglichst bei der Stadtverwaltung direkt abgeben werden, statt ihn per Post zu senden. Der Wahlbrief muss am Wahltag spätestens bis 18 Uhr bei der Stadtverwaltung vorliegen.
Für die Abholung der Briefwahlunterlagen oder eine direkte Stimmabgabe bietet das Bürgerbüro folgende zusätzlichen Öffnungszeiten an:
Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis der Stadt Herborn eingetragen sind, erhalten ihre Wahlbenachrichtigungen bis spätestens Anfang Februar 2025.
Die Stadt Herborn bittet um Verständnis für die besonderen Umstände und ermutigt alle Wahlberechtigten, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.
Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung gerne zur Verfügung: E-Mail: wahlen@herborn.de, Telefon: 02772 / 708 331.
Eine Übersicht über die Wahllokale in Herborn finden Sie auf der städtischen Website unter folgendem Link: Liste der Wahllokale in Herborn.