Wegen Sanierungsarbeiten in der Evangelischen Kindertagesstätte Mozartstraße ist das Wahllokal des Wahlbezirks 7– Herborn VII, wie bei der Landratswahl im Mai, im Wirtschaftsgebäude Friedhof II, Franzosenweg 57, eingerichtet. Im Wirtschaftsgebäude des Friedhofs befinden sich entsprechend zwei Wahllokale – das Wahllokal Herborn VII und Herborn II - bitte beachten sie am Wahltag die Informationen auf der Wahlbenachrichtigung sowie am Gebäude selbst.
Alle Wahlberechtigten erhalten bis zum Ende der ersten Oktoberwoche auf dem Postweg ihre Wahlbenachrichtigung. Hierin sind der jeweilige Wahlbezirk und das Wahllokal, in dem Wahlberechtigte je nach Wohnort wählen können, vermerkt. Die Stimmabgabe ist nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks möglich, in dessen Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist.
Leider finden Wahlberechtigte in diesem Jahr aus technischen Gründen keinen QR-Code auf dem Wahlschein, der sie direkt zum online Briefwahlschein leitet. Dennoch können interessierte Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der Stadt Herborn online einen Antrag auf Briefwahl stellen.
Wahlberechtigte können im Bürgerbüro bis zum Mittag (12:00Uhr) des 26.Oktober Unterlagen zur Briefwahl anfordern bzw. direkt in der Wahlkabine des Briefwahlbezirks wählen. Der Antrag auf Briefwahl kann formlos – mündlich oder schriftlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch mittels Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail als gewahrt. Für den Antrag benötigt das Bürgerbüro Angaben zum Namen und dem Geburtsdatum der/des Wahlberechtigten. Der Antrag auf Briefwahl kann auch direkt online über unsere Homepage unter dem Menüpunkt Landtagswahl 2018 beantragt werden.
Zur Wahl müssen die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger Ausweis mitgebracht werden. Weitere Informationen zur Landtagswahl sowie ein Musterstimmzettel sind auf unserer Homepage www.herborn.de im Menüpunkt Politik unter der Rubrik Wahlen zu finden. (dg)