Der Lahn-Dill-Kreis informiert: Wenn Jugendliche wegen Straftaten vor Gericht stehen, urteilen nicht allein Richterinnen oder Richter über sie. Auch die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen dürfen mitreden. Sie bringen bei der Beurteilung der Person und vorgeworfenen Straftat noch einmal eine andere Perspektive mit ein, die Auswirkung auf ein mögliches Urteil haben kann.
Für dieses Ehrenamt am Amtsgericht Wetzlar und Dillenburg sowie dem Landgericht Limburg werden für die Wahlperiode 2024 bis 2028 Menschen gesucht, die der Jugendhilfeausschuss des Lahn-Dill-Kreises dem Schöffenwahlausschuss bei den drei Gerichten vorschlägt.
Wer sich vorstellen kann, Jugendschöffin oder Jugendschöffe zu werden, muss einige Voraussetzungen erfüllen:
Neben diesen Kriterien sollen die Bewerberinnen und Bewerber die charakterlichen Grundfähigkeiten mitbringen, die dazu gehören, um über andere Menschen qualifiziert zu urteilen.
Jugendschöffinnen und -schöffen sollten darüber hinaus über Erfahrungen im erzieherischen Bereich beziehungsweise über Kenntnisse in der Jugendarbeit verfügen. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes gesundheitliche Eignung.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollten sich in unterschiedliche gesellschaftliche Verhältnisse hineindenken und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.
Wer sich zur Ausübung dieses Amtes berufen fühlt oder geeignete Personen vorschlagen möchte und nicht in der Stadt Wetzlar lebt, kann sich bis zum 14. April 2023 an folgende Anlaufstelle wenden und Bewerbungsunterlagen einfordern: Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar, Telefon: 06441 407-1501.
Interessierte, die im Stadtgebiet Wetzlar oder einem Stadtteil von Wetzlar wohnen, wenden sich bitte an das dortige Jugendamt, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar, Telefon: 06441 99-5102.
Das Formular kann auch im Internet heruntergeladen werden. Ein entsprechendes Merkblatt dazu ist ebenfalls auf der angegebenen Internetseite zu finden.
Nachdem die Wahlvorschläge eingereicht wurden, erfolgt die Wahl in der zweiten Jahreshälfte 2023. Beginn der Wahlperiode ist der 1. Januar 2024, sie beträgt fünf Jahre.