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Kein Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Be- und Entladezeiten mehr möglich

Kein Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Be- und Entladezeiten mehr möglich

Ab Freitag, dem 21.09.2007 wird das Befahren der Fußgängerzone über den Schuhmarkt für die Bewohner und den Lieferverkehr nur noch zu den freigegebenen Zeiten möglich sein. Altstadtpfosten und Blumenkübel sollen das gewährleisten. In den vergangenen Jahren wurde immer wieder die Fußgängerzone von der Mühlgasse kommend über den Schuhmarkt, den Marktplatz und dann in die Bahnhofstraße als Abkürzung genutzt. Mit Altstadtpfosten in Höhe des Bürgerbüros konnte zumindest das Durchfahren wirksam unterbunden werden.

Obwohl am Beginn des Schuhmarktes auf beiden Seiten das Verkehrzeichen 242 (Fußgängerbereich) aufgestellt ist und besagt, dass dort ein Fußgängerbereich beginnt und dieser den Fußgängern vorbehalten ist und andere Verkehrsteilnehmer diesen nicht benutzen dürfen, hat die Sperrung der Bahnhofstraße nicht alle Verkehrsteilnehmer davon abgehalten, weiterhin die Beschilderung zu missachten und in die Fußgängerzone einzufahren. Es wird dann zu spät oder gar nicht bemerkt, dass ein Durchfahren nicht mehr möglich ist, und dann auf dem Marktplatz gedreht oder über die Hauptstraße in Richtung Süden durch die Fußgängerzone, dies in aller Regel ohne Rücksicht auf den Fußgängerverkehr, weitergefahren. Insbesondere für Kinder kommt es dadurch immer wieder zu gefährlichen Situationen.

Entschuldigungen und Ausreden, wie „Ich wollte doch nur..“ oder „Das hab ich nicht gesehen...“ bis hin zu Beschimpfungen und Beleidigungen mussten sich die Mitarbeiter des Fachdienstes Öffentliche Ordnung bei Kontrollen immer wieder anhören und gefallen lassen. Da es nicht möglich ist, das unberechtigte Einfahren ständig zu kontrollieren, wird ab Freitag, dem 21.09.2007, ab 10.30 Uhr, das Befahren der Fußgängerzone außerhalb der zugelassen Zeiten durch Altstadtpfosten und Blumenkübeln unterbunden.

Für die Bewohner im Bereich der Fußgängerzone und den Lieferverkehr wird es auch weiterhin zu bestimmten Zeiten möglich sein, über den Schuhmarkt in die Fußgängerzone einzufahren.

Die dafür geltenden Zeiten sind von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 07.00 – 10.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr und Freitags von 07.00 bis 10.30 Uhr. Die Mitarbeiter des Fachdienstes Öffentliche Ordnung werden dafür sorgen, dass zu Beginn der Be- und Entladezeiten, die Altstadtpfosten herausgenommen und auch später wieder eingesetzt werden.