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Keine Einzelüberweisung bei Dauerauftrag

Keine Einzelüberweisung bei Dauerauftrag

Zum 1. Januar diesen Jahres ist bei der Stadt Herborn die kaufmännische Buchführung (Doppik) eingeführt worden. Im Zuge dessen wurden für die kommunalen Abgaben (Grundsteuer, Hundesteuer und Gewerbesteuer) neue Bescheide mit neuen Steuernummern erstellt. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, etwaige Dauerüberweisungen auf diese neuen Steuernummern abzuändern. Auch bei Einzelüberweisungen wird darum gebeten, nur noch die neuen Nummern anzugeben. Wie die Stadtkasse festgestellt hat, überweisen viele ihre Steuer trotz bereits erteilter Einzugsermächtigung. Wir bitten alle Steuerpflichtigen, die bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, von Einzelüberweisungen abzusehen, da die Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist.