Die Grillhütten wie auch dazugehörige Außenanlagen bleiben auch noch für eine nicht absehbare Zeit geschlossen. Dies bestimmt §1 Absatz (1) der Verordnung: „Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, das Abstandsgebot […]zu gefährden, wie etwa gemeinsames Grillen oder Picknicken, sowie Tanzveranstaltungen sind unabhängig von der Personenzahl untersagt.“
Die Stadt Herborn hat für die Nutzung städtischer Gemeinschaftseinrichtungen ein Hygienekonzept erarbeitet. Das Einhalten der Vorgaben des Hygienekonzepts ist Voraussetzung für Vereinsaktivitäten und das Anmieten städtischer Gebäude für private Anlässe. Der jeweilige Nutzer übernimmt die Verantwortung für das Einhalten des Hygienekonzeptes sowie für das Durchführen der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen. Die Stadtverwaltung empfiehlt weiterhin zurzeit keine Veranstaltungen durchzuführen, beziehungsweise diese auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.