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Keine Grillhüttenvermietung

Keine Grillhüttenvermietung

Der Sommer ist die Zeit der Feste im Freien und der Begegnung am Grillplatz. In weiten Teilen des gesellschaftlichen Lebens ist im Rahmen der Lockerung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung wieder etwas Normalität zurückgekehrt. Seit dem Frühjahr können die städtischen Gemeinschaftseinrichtungen wie auch die verpachteten Grillhütte im Stadtgebiet Herborn nicht genutzt werden.

 

Grillhütten bleiben zu

Die Grillhütten wie auch dazugehörige Außenanlagen bleiben auch noch für eine nicht absehbare Zeit geschlossen. Dies bestimmt §1 Absatz (1) der Verordnung: „Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, das Abstandsgebot […]zu gefährden, wie etwa gemeinsames Grillen oder Picknicken, sowie Tanzveranstaltungen sind unabhängig von der Personenzahl untersagt.“

Anmietung von Bürgerhäusern

Die Stadt Herborn hat für die Nutzung städtischer Gemeinschaftseinrichtungen ein Hygienekonzept erarbeitet. Das Einhalten der Vorgaben des Hygienekonzepts ist Voraussetzung für Vereinsaktivitäten und das Anmieten städtischer Gebäude für private Anlässe. Der jeweilige Nutzer übernimmt die Verantwortung für das Einhalten des Hygienekonzeptes sowie für das Durchführen der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen. Die Stadtverwaltung empfiehlt weiterhin zurzeit keine Veranstaltungen durchzuführen, beziehungsweise diese auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.