Immer wieder muss man beim Gang durch die Stadt auf der Hut sein um nicht in einen der vielen Hundekothaufen auf den Gehwegen zu treten. Auf solche Tretminen hat sicherlich keiner Lust, ab nur wenige tun etwas dagegen.
Diese Rücksichtslosigkeit der Hundehalter kann jedoch ein Nachspiel in finanzieller Hinsicht haben, denn das zu erwartende Bußgeld wird schmerzen.
Auch in Grünanlagen und auf Kinderspielplätzen ist dieses rücksichtlose Verhalten einiger Hundebesitzer immer wieder festzustellen. Vielen ist dabei scheinbar nicht bekannt bzw. bewusst, dass durch den Kot auch Krankheiten übertragen werden und letztendlich die eigenen Kinder oder auch Enkelkinder davon betroffen sein können. Vielleicht sollten sich diese "rücksichtslosen" Hundehalter einmal fragen, wie es wäre, im eigenen Garten oder vor der eigenen Haustüre solche Extremitäten vorzufinden. Da wird man sicherlich gerade das als die "größte Schweinerei" bezeichnen und auf die anderen Hundehalter losgehen.
Aus den zuvor genannten Gründen appellieren wir an alle pflichtbewussten Hundehalter, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner möglichst unverzüglich zu entfernen. Hilfreich hierbei können kleine Müllbeutel sein, welche in Discounter-Märkten bereits für ein paar Cent erworben werden können.
Aber auch Bürger, die eine solche "Tat" beobachten, bitten wir, die Hundehalter direkt anzusprechen oder den Vorfall bei unserem Fachdienst Öffentliche Ordnung anzuzeigen. Dabei ist es allerdings notwendig, dass der Hundehalter bzw. derjenige, der den Hund ausführt, bekannt ist. Nur dann hat eine solche Anzeige auch Aussicht auf Erfolg.
Die immer wieder mal auftauchende Forderung, doch sog. "Dog-Stationen" aufzustellen, erscheint da als präventive Maßnahme auch hier und da von Erfolg gekrönt zu sein. Allerdings hat die Vergangenheit gezeigt, dass die in Herborn aufgestellten "Dog-Stationen" schnell dem Vandalismus zu Opfer fielen und die Müllbeutel in der ganzen Stadt verteilt aufzufinden waren. Aus diesem Grund nimmt die Stadt Herborn von der erneuten Aufstellung solcher Behälter vorerst Abstand.
Dies alles darf ordentliche und pflichtbewusste Hundebesitzer aber nicht daran hindern, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu entfernen. Wird eine solche "Sauerei" vom Hundehalter oder von demjenigen, der den Hund ausführt, nicht unverzüglich entfernt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dar und wird mit einem Bußgeld von bis zu 5.000,00 € geahndet.
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