Zusätzlich werden in der Zeit vom 13. Dezember bis einschließlich 2. Januar keine Parkgebühren auf den öffentlichen Parkplätzen Schmaler Weg, Kallenbach, Hintersand und Augustastraße erhoben. Im Allgemeinen darf die zulässige Höchstparkdauer nicht überschritten werden. Verkehrsteilnehmer werden gebeten ihre Ankunftszeit durch das Einlegen einer Parkscheibe zu kennzeichnen.