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Kostenfreies Parken ab Mitte Dezember bis Neujahr: Parkscheibe ist dennoch Pflicht

Kostenfreies Parken ab Mitte Dezember bis Neujahr: Parkscheibe ist dennoch Pflicht

Als kleines Weihnachtsgeschenk für die Gäste der Stadt ist das Parken an den ersten beiden Adventswochenenden - vom 30.11. und 01.12. sowie vom 07.12. und 08.12. - auf den sonst kostenpflichtigen öffentlichen Parkplätzen kostenfrei. Die Parkgebühren entfallen an den ersten beiden Adventswochenenden auf den Parkplätzen "Schmaler Weg", "Kallenbach", "Hintersand" und "Augustastraße".

Zusätzlich werden in der Zeit vom 14. Dezember bis einschließlich 1. Januar keine Parkgebühren auf den öffentlichen Parkplätzen "Schmaler Weg", "Kallenbach", "Hintersand" und "Augustastraße" erhoben.

Im Allgemeinen darf die zulässige Höchstparkdauer nicht überschritten werden. Verkehrsteilnehmer werden gebeten ihre Ankunftszeit durch das Einlegen einer Parkscheibe zu kennzeichnen.
Um allen Besuchern der Stadt einen Einkaufsbummel mit kostenfreiem Parken zu ermöglichen, wird das Ordnungsamt auch in der Adventszeit durch Kontrollen überprüfen, ob die Höchstparkdauer von den Verkehrsteilnehmern eingehalten wird.