Zusätzlich werden in der Zeit vom 14. Dezember bis einschließlich 1. Januar keine Parkgebühren auf den öffentlichen Parkplätzen "Schmaler Weg", "Kallenbach", "Hintersand" und "Augustastraße" erhoben.
Im Allgemeinen darf die zulässige Höchstparkdauer nicht überschritten werden. Verkehrsteilnehmer werden gebeten ihre Ankunftszeit durch das Einlegen einer Parkscheibe zu kennzeichnen.
Um allen Besuchern der Stadt einen Einkaufsbummel mit kostenfreiem Parken zu ermöglichen, wird das Ordnungsamt auch in der Adventszeit durch Kontrollen überprüfen, ob die Höchstparkdauer von den Verkehrsteilnehmern eingehalten wird.