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Lahn-Dill-Kreis erlässt zwei neue Allgemeinverfügungen

Lahn-Dill-Kreis erlässt zwei neue Allgemeinverfügungen

Der Lahn-Dill-Kreis informiert (22.10.2020): Neue Schutzmaßnahmen zur Pandemiebekämpfung treten in Kraft

Angesichts rasch steigender Corona-Neuinfektionen reagiert der Lahn-Dill-Kreis mit zwei neuen Allgemeinverfügungen, die konsequente Beschränkungen und insbesondere die Einschränkung von Kontakten vorsehen. Die Allgemeinverfügungen treten am 24. Oktober 2020 Kraft.

Sie enthalten folgenden Punkte:

Die Allgemeinverfügung Corona – Sperrzeiten regelt eine Sperrzeit für Gaststätten, Kneipen, Restaurants und Bars von 23 bis 6 Uhr. Für Besucherinnen und Besucher von Gaststätten o.ä. gilt weiterhin: Außerhalb des eigenen Sitzplatzes ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Aufgrund der aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Kassel in Sachen eines anderen Landkreises hebt der Lahn-Dill-Kreis die Allgemeinverfügung zur Sperrzeit für Gaststätten wieder auf, bevor diese in Kraft tritt. Sämtlich Gastronomiebetriebe müssen also nicht um 23 Uhr schließen. Dennoch gilt für Gastronomiebetriebe das ab morgen, 24. Oktober 2020, gültige Verbot zum Verkauf und Konsum von Alkohol ab 23 Uhr.


Die Allgemeinverfügung Corona – Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung enthält u. a. folgende Punkte:

  • Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten von Glaubensgemeinschaften muss auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  • Für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen wird eine Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen festgelegt. Für Feiern oder Treffen in Privaträumen empfiehlt der Landkreis ebenfalls, die Teilnehmerzahl von 10 Personen aus höchstens zwei Hausständen nicht zu überschreiten. Für Feiern oder Treffen in Privaträumen empfiehlt der Landkreis dringend, diese auf ein Minimum zu beschränken.
  • Öffentliche Veranstaltungen werden in der Regel auf höchstens 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt. Mehr Teilnehmende können nur ausnahmsweise gestattet werden.
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen dürfen jeweils an drei Tagen durch maximal zwei Personen für jeweils eine Stunde besucht werden. Ehepaare bzw. verpartnerte Personen, die in der Einrichtung leben, können gemeinsam besucht werden.
  • In Sitzungen oder Versammlungen von kommunalen Gremien sowie in Sitzungen, an denen mehr als 10 Personen in einem geschlossenen Raum teilnehmen, hat der Landkreis neue Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung festgelegt.
  • Der Konsum und die Abgabe von Alkohol im öffentlichen Raum zum Sofortverzehr ist für die Zeit von 23 bis 6 Uhr nicht erlaubt.

Die vollständigen Verfügungen mit Begründung können auf der Internetseite Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.lahn-dill-kreis.de/corona bzw. Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.lahn-dill-kreis.de/Aktuelles/Bekanntmachungen eingesehen werden.

 


 

Der Lahn-Dill-Kreis informiert (21.10.2020): Lahn-Dill-Kreis hat vierte Eskalationsstufe erreicht Aktuell liegt die 7-Tages-Inzidenz des Lahn-Dill-Kreises bei 53,27

Seit Mittwoch, 21. Oktober 2020 befindet sich der Lahn-Dill-Kreis in der vierten (roten) Eskalationsstufe gemäß des Eskalationskonzeptes des Landes Hessen zur Eindämmung der Pandemie. Diese Stufe ist ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage erreicht und sieht konsequente Beschränkungen für die Region vor. Dies betrifft insbesondere die Einschränkung von Kontakten.
 
Der Lahn-Dill-Kreis erlässt hierzu eine – auf den Vorgaben des Landes basierende – Verfügung, die in der heimischen Presse als ortsübliches Verbreitungsorgan veröffentlicht wird. Ab dieser Woche Samstag, 24. Oktober 2020, werden die neuen Regelungen in Kraft treten. Bereits morgen, 22. Oktober 2020, wird der Wortlaut der Verfügung im Laufe des Tages über die Internetseite www.lahn-dill-kreis.de/corona bzw. www.lahn-dill-kreis.de/Aktuelles/Bekanntmachungen zu lesen sein.

Informationen zum Corona-Virus im Lahn-Dill-Kreis, die tagesaktuellen Fallzahlen sowie nützliche Tipps und Hinweise finden Sie auf Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.lahn-dill-kreis.de/corona

AHA-Regel im Alltag berücksichtigen:

Gerade zu dieser Zeit haben wir wieder steigende Infektionszahlen zu verzeichnen. Bislang ist es gut gelungen, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Damit das auch weiterhin so bleibt, machen wir nochmals auf die sog. AHA-Regel aufmerksam:

Abstand halten
Hygiene beachten
Alltagsmaske tragen

regelmäßig Lüften

Weitere Informationen zu den Regeln und zusätzliche Verhaltenstipps gibt es hier: Öffnet externen Link in neuem Fensterinfektionsschutz.de