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Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern

Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern

Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn

Der anlässlich der Kommunalwahl am 14.03.2021 aus dem Wahlvorschlag CDU in die Stadtverordnetenversammlung gewählte Bewerber Hans Jackel, 35745 Herborn ist am 22.09.2022 verstorben. An seine Stelle rückt als nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen vom Wahlvorschlag der CDU Frau Kerstin Hardt-El Ansari, Walther-Rathenau-Str. 2, 35745 Herborn in die Stadtverordnetenversammlung nach.
Gegen die obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Herborn gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tag dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir Einspruch erheben.

Herborn, 17.10.2022

gez Stephan Göbel
Gemeindewahlleiter