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Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern

Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern

Nachrücker von einem gewählten Bewerber gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in den Ortsbeirat Herborn

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Stadt Herborn 

Nachrücker von einem gewählten Bewerber gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in den Ortsbeirat Herborn 

Die anlässlich der Kommunalwahl am 14.03.2021 aus dem Wahlvorschlag SPD in den Ortsbeirat Herborn gewählten Bewerber Herr Gerhard Bezdek ist vom seinem Mandat zurück getreten. 

An seine Stelle rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen vom Wahlvorschlag der SPD Herr Andreas Gräfe, Hauptstr. 110, 
35745 Herborn in den Ortsbeirat Herborn nach. 

Gegen die obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Herborn gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tag dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir Einspruch erheben. 

Herborn, 23.01.2025

Stephan Göbel

Gemeindewahlleiter