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Neue Satzung zur Förderung des Vereinslebens

Neue Satzung zur Förderung des Vereinslebens

Herborn, 6.2.2014: Am 01. Januar 2014 ist die neue Satzung zur Förderung des Vereinslebens in der Stadt Herborn in Kraft getreten. Der komplette Satzungstext ist über die Internetseite der Stadt Herborn in der Rubrik Rathaus -> Ortsrecht unter der laufenden Nummer 38 einsehbar.


Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte der Satzung in diesem Artikel zusammengefasst.


Antragsberechtigt sind alle Vereine, die folgende Voraussetzungen erfüllen:


• der Verein hat seinen Sitz in Herborn,

• die Mitglieder sind überwiegend Herbornerinnen und Herborner,

• der Verein wurde vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig

anerkannt und

• alle Herbornerinnen und Herborner haben Zugang zum Verein.


Um dies nachzuweisen reichen entsprechende Auszüge aus dem Vereinsregister bzw. Mitteilungen des Finanzamtes in Kopie aus.


Keine Anträge mehr stellen können:


• politische Parteien oder vergleichbare politische Gruppierungen,

• Kirchen, religiös oder weltanschaulich geprägte Gruppierungen,

unabhängig davon, ob sie als Körperschaft des öffentlichen

Rechts anerkannt sind,

• Fördervereine,

• Feuerwehrvereine

• Interessengruppen

• Dachverbände


Die Anträge können bis zum 31. März bei der Stadtverwaltung Herborn eingereicht werden. Die Vereine, die ab dem 01. Januar 2014 Anträge stellen können, haben von der Stadtverwaltung ein Informationsschreiben erhalten. Diesem lag ein Antragsformular bei. Für die Antragstellung kann entweder dieses oder das neue Vereinsportal der Stadt Herborn genutzt werden.


Dieses Portal erreichen Sie unter der Internetadresse vereine.herborn.de. Dort haben Sie zusätzlich zur Stellung von Anträgen auch die Möglichkeit, die Stammdaten Ihres Vereins oder Verbandes zu pflegen. Achten Sie hier besonders auf die Bankverbindung, da die Daten aus dem Portal für die spätere Auszahlung eines Zuschusses verwendet werden. Das Portal ist mittels eines sog. SSL-Zertifikats verschlüsselt, so dass die Daten nicht von Unbefugten ausgelesen werden können.


Die über das Portal gestellten Anträge werden in einer Historie für Sie zur Verfügung gestellt, so dass Sie jederzeit einen Überblick über die bereits gestellten Anträge haben.


Die Satzung zur Förderung des Vereinslebens in der Stadt Herborn sieht fünf Arten der Förderung vor. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:


1. Förderung zur Unterhaltung vereinseigener Sportstätten


Für die Unterhaltung von Sportanlagen können jetzt Pauschalen beantragt werden. Es ist nicht mehr erforderlich, die Rechnungen, die mit der Unterhaltung der Anlagen im Zusammenhang stehen zu kopieren und einzureichen. Es reicht ein einfacher Nachweis, dass die Anlage vorhanden ist. Dazu können Sie Lagepläne, Luftbilder, Flyer oder ähnliche Dokumente verwenden. Die Pauschalen stellen

sich wie folgt dar:


• Fußballplatz (Tenne) 250,00 € / Jahr

• Fußballplatz (Rasen) 1.250,00 € / Jahr

• Fußballplatz (Kunstrasen) 1.250,00 € / Jahr

• Tennisplatz 75,00 € / Jahr

• Schießstand 50,00 € / Jahr

• Reitplatz 50,00 € / Jahr


2. Gewährung von Jubiläumsgaben


Für jeweils 25 Jahre Bestehen des Vereins erhalten Sie eine Jubiläumsgabe in Höhe von 125,00 €


3. Förderung der Jugendarbeit


Zur Stärkung und Unterstützung der Jugendarbeit erhält der Verein für jedes Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einen Zuschuss von 7,50 €. Die Zahl der Jugendlichen kann durch Übersendung der Mitgliedermeldung an Ihren Dachverband nachgewiesen werden. Sollten Sie in keinem Dachverband organisiert sein, übersenden Sie uns bitte eine Mitgliederliste, aus der die Zahl eindeutig hervorgeht.


4. Förderung der allgemeinen Vereinsarbeit


Zur Unterstützung der Leistungsfähigkeit der Vereine wird ein Zuschuss pro Mitglied ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt. Dieser wird in der Satzung betragsmäßig nicht festgelegt und wird nach dieser Formel berechnet:


Budget für das Haushaltsjahr

./. Förderung der Unterhaltung vereinseigener Sportstätten

./. Jubiläumsgaben

./. Jugendförderung

./. Sonderförderung

= Restbetrag


Dieser Restbetrag wird durch die Zahl der Mitglieder (ohne Jugendliche) aller antragstellenden Vereine geteilt. Dadurch ergibt sich der Förderbetrag pro Mitglied. Dieser wird je Verein mit der gemeldeten Zahl an Mitglieder multipliziert. Dies ergibt den Förderbetrag pro Verein.


Zum Nachweis der Anzahl der Mitglieder reicht auch hier die Meldung an Ihren Dachverband oder eine Liste der Mitglieder.


5. Sonderförderung


Für die Teilnahme am Deutschen Turnfest, das alle vier Jahre stattfindet, gewährt die Stadt den teilnehmenden Vereinen einen Zuschuss pro Mitglied in Höhe von 50,00 €. Die Förderung ist jedoch auf maximal 5.000,00 € für alle teilnehmenden Vereine begrenzt. Sollte diese Grenze erreicht werden, wird der Zuschuss anteilig gekürzt.



Zur Beantwortung von Fragen rund um das Thema „Vereinsförderung“ stehen Ihnen Herr Klingelhöfer (Tel.: 02772 708 245) und Frau Habicht (Tel.: 02772 708 214) gerne zur Verfügung.


Bild: fotolia