Schiedspersonen werden auf Vorschlag der Stadtverordnetenversammlung auf fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt. Die Aufgabe des Schiedsamtes ist die außergerichtliche Streitschlichtung.
Schiedsmänner oder Schiedsfrauen treffen keine Entscheidungen, sondern versuchen Spannungen zwischen Einwohnern abzubauen und eine Einigung herzustellen. Die Schiedspersonen sind im Bereich des Strafrechts unter anderem bei Beleidigungen, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Bedrohung verpflichtet einen Schlichtungsversuch zu unternehmen. Im Bereich des Zivilrechts sind Schiedspersonen für Streitigkeiten vermögensrechtlicher Art zuständig.
Um ein Schiedsamt auszuüben sind also Unparteilichkeit, Einfühlungsvermögen, sachliches Handeln, Geduld und ein gewisses Verhandlungsgeschick gefragt. Die zukünftige Schiedsperson wird in Grund- und Aufbaulehrgängen auf Ihre Aufgabe vorbereitet. Außerdem werden auch später vertiefende Seminare angeboten.
Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie Fragen? Dann melden Sie sich bitte bis zum 12.07.2018 bei
Herrn Marco Klingelhöfer, Fachdienst Allgemeine Verwaltung, 02772 708 245, m.klingelhoefer@herborn.de