Herborn, 21.7.2011: Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung wurde auf Anregung der Ortsbeiräte die Ausweisung weiterer Tempo 30-Zonen beschlossen. Obwohl dieser Beschluss bereits im vergangenen Jahr gefasst wurde, konnte die Umsetzung erst in den letzten Wochen realisiert werden. Als neue Tempo 30-Zonen wurden in der Kernstadt die Wohngebiete Alsbach und Reuterberg in Herborn ausgewiesen.
Weitere Tempo-30-Zonen wurden auch in den Stadtteilen Hörbach, Schönbach, Burg und Herborn-Seelbach eingerichtet. Die Eingangsbereiche zu diesen Zonen wurden mit einer Rotmarkierung, der Zahl 30 auf der Fahrbahn sowie den entsprechenden Verkehrszeichen gleich den bestehenden Tempo 30-Zonen gekennzeichnet. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang noch darauf hin, dass in diesen Bereichen gem. § 45 Abs. 1 c StVO regelmäßig die Vorfahrtsregelung des § 8 Abs. 1 Satz 1 Rechts vor Links gilt.
Ausgenommen von dieser grundsätzlichen Regelung sind lediglich die Straßen Am Reuterberg, Jägerhausstraße und Oststraße. In den Straßen Am Reuterberg und Jägerhausstraße ist die Regelung Rechts vor Links aufgrund des großen Gefälles bzw. der großen Steigung nicht praktikabel. Zwar ist die Willy-Brandt-Straße in Herborn ebenfalls steil, doch ist dieses Gefälle erheblich geringer als das in den beiden anderen Straßen. Es befindet sich hier auch eine Buslinie auf der Strecke, so dass die Rechts-vor-Links-Regelung in der Willy-Brandt-Straße zunächst probeweise erfolgt. Sobald eine endgültige Entscheidung getroffen wurde, werden entweder Haltelinien auf der Fahrbahn zu besseren Kenntlichmachung aufgebracht oder die alten Verkehrsschilder wieder aufgestellt.