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Neuer Online-Service: Bewohnerparkausweis auch online beantragen

Neuer Online-Service: Bewohnerparkausweis auch online beantragen

Wer seinen Hauptwohnsitz im Bereich des ausgewiesenen Bewohnerparkbezirks in der Herborner Innenstadt hat und nachweislich keinen privaten Stellplatz nutzen kann, konnte bisher bei der Stadtverwaltung im Fachdienst Öffentliche Ordnung einen Bewohnerparkausweis beantragen. Nun können Anträge hierfür auch online gestellt werden.

Ab Dezember stellt die Stadt das Antragswesen für Bewohnerparkausweise um, dann kann der Antrag für einen Bewohnerparkausweis auch online gestellt werden. Mit diesem neuen Online-Service wird die Verlängerung oder der Neu-Antrag für den Öffnet externen Link in neuem FensterBewohnerparkausweis noch einfacher und bequemer. Bürgerinnen und Bürger profitieren davon, dass sie sich den Gang zum Rathaus ersparen. Auch können sie anfallende Gebühren direkt online bezahlen und erhalten anschließend den fälschungssicheren Ausweis zum Selbstausdrucken.
Alle anfallenden Gebühren können per giropay, PayPal oder paydirekt gezahlt werden. Nach der Zahlung wird eine elektronische Benachrichtigung verschickt und der Bescheid sowie der neue Bewohnerparkausweis, als PDF-Datei im Serviceportal zur Verfügung gestellt. Neu ist mit Umstellen auf den Online-Service auch, dass der Parkausweis ab dem Tag der Antragstellung ein Jahr gültig ist, und nicht mehr wie bisher ab 1. Januar bis Jahresende.
Berechtigt zum Antrag eines Bewohnerparkausweises sind nur Anwohner, die keine Garage oder privaten Stellplatz haben, und in einer der Straßen im Bewohnerparkbezirk ihren Erstwohnsitz haben: Burgberg, Chaldäergasse, Hainstraße bis Einmündung Schlossstraße, Holzmarkt, Hauptstraße bis Sandweg, Kornmarkt, Marktplatz, Mühlbach, Mühlgasse, Ottostraße, Schulberg, Schulhofstraße und Schmaler Weg.

Die Fahrzeughalter von historischen Fahrzeugen, Elektroautos oder Fahrzeugen mit einer ausländischen KfZ-Zulassung müssen für den Antrag eines Bewohnerparkausweises weiterhin persönlich ins Rathaus kommen.
Für den Öffnet externen Link in neuem FensterAntrag eines Bewohnerparkausweises, ob online oder persönlich im Rathaus, wird vom Vermieter ein schriftlicher Nachweis benötigt, dass keine Garage oder Stellplatz am Wohnsitz zur Verfügung steht. Personen, die einen Firmenwagen privat nutzen oder ein Fahrzeug führen, dessen Halter eine andere Person ist, benötigen vom Arbeitgeber bzw. Fahrzeughalter einen Nachweis darüber, dass ihnen das Fahrzeug zur Nutzung überlassen wurde. In diesem Fall muss außerdem auch eine Kopie der Fahrzeugzulassung Teil I vorgelegt werden. Alle Formulare, die als Nachweis benötigt werden, können im Online-Service-Portal heruntergeladen werden. Die ausgefüllten und unterschriebenen Nachweise müssen, um den Antrag abschließen bzw. abschicken zu können, wieder im Portal hochgeladen werden.
Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Ganz allgemein ist ein Bewohnerparkausweis keine Parkplatzgarantie. Auch berechtigt er im verkehrsberuhigten Bereich nur in der Zeit von 18 Uhr bis 9 Uhr am nächsten Morgen zum freien Parken in gekennzeichneten Flächen. Ab 9 Uhr gelten für Besitzer eines Bewohnerparkausweises die allgemeinen Regelungen zum Parken im Stadtgebiet, wobei es auch bestimmte Parkflächen gibt, die nur von Bewohnern mit Bewohnerparkausweis genutzt werden dürfen.