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Neuer Personalausweis ab 1. November

Neuer Personalausweis ab 1. November

Herborn, 14.10.2010: Ab November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Er bietet einige hilfreiche neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.


Die Ausstellung des neuen Personalausweises beginnt am 1. November 2010. Die Beantragung ist vorher nicht möglich. Ab diesem Stichtag können Sie nur noch den neuen Personalausweis beantragen. Der Fachdienst Bürgerservice der Stadt Herborn weist daraufhin, dass die alten Personalausweise ihre Gültigkeit bis zum vorgesehenen Ablaufdatum behalten. Wer möchte, kann seinen alten Personalausweis jederzeit gegen einen neuen eintauschen.


Der neue Personalausweis bietet zusätzlich zu der vom alten Personalausweis bekannten Ausweisfunktion neue Funktionen, die eine sichere und einfache Identifizierung im Internet ermöglichen. Jeder Bürger erhält eine sechsstellige Geheimzahl (PIN), die er vor jeder Datentransaktion eingeben muss. Die neuen „Online-Ausweisfunktionen" sollen den digitalen Datenaustausch zwischen Bürgern, Behörden und Unternehmen unterstützen. Künftig können Computer, die mit spezieller Software und Lesegeräten ausgestattet sind, die persönlichen Identitätsdaten direkt vom integrierten Ausweis-Chip ablesen. Das Ummelden eines Autos bei der Zulassungsstelle, das Einchecken in ein Hotel oder das Anmelden zum Internet-Banking könnten so automatisiert und beschleunigt werden. Wenn Sie wollen, können diese Online-Funktionen einfach ausgeschaltet werden.

Die Nutzung der neuen elektronischen Funktionen sowie die Abspeicherung der Fingerabdrücke ist vollkommen freiwillig.


Das Bundesinnenministerium hat die Gebühr für einen neuen Personalausweis, der wie bisher eine Gültigkeit von zehn Jahren hat, auf 28,80 Euro festgesetzt, Personen unter 24 Jahren zahlen 22,80 Euro, da der Ausweis nur sechs Jahre gültig ist. Die bisherige gebührenfreie Ausstellung des ersten Personalausweises für unter 21-Jährige entfällt künftig. Für das nachträgliche Aktivieren der Onlinefunktionen und das Ändern der PIN werden 6,- Euro erhoben.


Durch die umfangreichen Beratungsgespräche bei der Antragstellung, die Abnahme der Fingerabdrücke und zusätzliche Arbeitsschritte bei der Abholung des Personalausweises wird sich die Bearbeitungszeit zumindest in den ersten Monaten deutlich erhöhen.


Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.personalausweisportal.de