Der Lahn-Dill-Kreis informiert: „Das neue Wohngeld zielt darauf ab, Menschen mit niedrigem Einkommen und geringem Vermögen zu unterstützen. Damit können beispielsweise die gestiegenen Energiepreise abgefedert werden. Wohnen muss bezahlbar bleiben“, sagt Kreis-Sozialdezernent Stephan Aurand. Hatte das Sozialamt des Lahn-Dill-Kreises bislang rund 3.000 Wohngeldanträge zu bearbeiten, rechnet man unter den neuen Bedingungen nun damit, dass 2023 circa 6.000 Neuanträge hinzukommen. Mit der Wohngeld-Reform sind zum einen mehr Haushalte förderberechtigt, zum anderen steigen auch die Fördersummen. Laut dem hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen wird das Wohngeld mit einem Anstieg von etwa 180 Euro im Monat auf rund 370 Euro im Monat fast verdoppelt.
Um alle Neuanträge zeitnah bearbeiten zu können, wurde vorgesorgt: Vier neue Stellen wurden im Bereich der Grundsicherung besetzt. „Bevor Menschen ihren Antrag auf Wohngeld stellen, empfehlen wir zunächst die Kontaktaufnahme zu unseren Mitarbeitenden, um zu prüfen, ob eine Berechtigung besteht. Das spart allen Zeit und Mühe“, rät Anne Peter-Lauff, die Leiterin der Abteilung Soziales und Integration. Das geht telefonisch oder per E-Mail. Anne Peter-Lauff ermutigt die Menschen im Landkreis: „Wer ein Recht auf finanzielle Unterstützung hat, sollte davon Gebrauch machen. Dafür braucht sich niemand zu schämen.“ Peter-Lauff weiß, dass Scham oftmals eine Rolle spielt, wenn Betroffene ihre Chance auf Hilfe verstreichen lassen. Antragsberechtigt seien übrigens sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer. Das Entscheidende sei das Einkommen der Haushalte.
Menschen aus dem Lahn-Dill-Kreis, die einen Wohngeldantrag stellen möchten, können sich zur Beratung direkt mit ihrer zuständigen Ansprechperson in Verbindung setzen:
Verwaltungsstandort Dillenburg (wohngeld-dill@lahn-dill-kreis.de)
Verwaltungsstandort Wetzlar (wohngeld@lahn-dill-kreis.de)
Frau Bartsch 06441 407-1468
Unter www.lahn-dill-kreis.de/wohngeld gibt es weitere Informationen zur Reform „Wohngeld Plus“, die im Januar 2023 in Kraft getreten ist.