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Neuregelung bei Kindersitzen in Kraftfahrzeugen

Neuregelung bei Kindersitzen in Kraftfahrzeugen

Zur Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen müssen amtlich genehmigte und für das Kind geeignete Rückhalteeinrichtungen verwendet werden. Seit dem 8. April 2008 gibt es eine wichtige Neuerung: Es dürfen nur noch Sitze verwendet werden, die den aktuellen Versionen der ECE-Norm, nämlich ECE 44-04 oder 44-03 entsprechen. Rückhalteeinrichtungen, die den älteren Fassungen ECE 44-02 und 44-01genügen, dürfen nicht mehr benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung muss mit einem Bußgeld von 30 Euro gerechnet werden.


Informationen zu Kindersitzen finden Sie hier.