Zur Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen müssen amtlich genehmigte und für das Kind geeignete Rückhalteeinrichtungen verwendet werden. Seit dem 8. April 2008 gibt es eine wichtige Neuerung: Es dürfen nur noch Sitze verwendet werden, die den aktuellen Versionen der ECE-Norm, nämlich ECE 44-04 oder 44-03 entsprechen. Rückhalteeinrichtungen, die den älteren Fassungen ECE 44-02 und 44-01genügen, dürfen nicht mehr benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung muss mit einem Bußgeld von 30 Euro gerechnet werden.
Informationen zu Kindersitzen finden Sie hier.