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Nichtraucherschutzgesetz

Nichtraucherschutzgesetz

Der Hessiche Landtag hat zum 01.10.2007 das Hessische Nichtraucherschutzgesetz in Kraft gesetzt. Dieses regelt u. a., dass in Behörden sowie Gaststätten das Rauchen verboten ist.


Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Hompage des Hessischen Sozialministeriums. <a href="http://www.sozialministerium.hessen.de/irj/HSM_Internet?uid=81940d4b-6254-e311-1010-4348d91954e0">http://www.sozialministerium.hessen.de/irj/HSM_Internet?uid=81940d4b-6254-e311-1010-4348d91954e0