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Nichtraucherschutzgesetz

Nichtraucherschutzgesetz

30.07.2008 - Pressemitteilung des Hessischen Sozialministeriums.


Das Hessische Sozialministerium empfiehlt den Ordnungsbehörden:Rauchen in Einraumkneipen unter 75 Quadratmeter soll bis auf weiteres toleriert werden. Das Hessische Sozialministerium empfiehlt den Ordnungsämtern in den Kommunen, die Auflagen des Bundesverfassungsgerichtes im Bezug auf das Rauchen in Einraumkneipen zu berücksichtigen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Nichtraucherschutzgesetzen der Länder Baden Württemberg und Berlin trifft eine Abwägungsentscheidung, die auch Konsequenzen für den Nichtraucherschutz in Hessen hat.


Das Bundesverfassungsgericht hat den Ländern Berlin und Baden-Württemberg auferlegt, den Nichtraucherschutz bis zum 31.12.2009 neu zu regeln. Bis dahin gilt als Übergangsregelung: In Einraumkneipen, die lediglich eine Schankerlaubnis haben und kleiner als 75 Quadratmeter sind, ist das Rauchen gestattet, sofern Jugendlichen unter 18 Jahren kein Zutritt gewährt wird und die Gaststätte als Rauchergaststätte gekennzeichnet ist. Aus Sicht des Hessischen Sozialministeriums ist es klug, ebenso zu verfahren.


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