Viele Hundehalter, der 1.200 in Herborn gemeldeten Hunde, sitzen dem Irrtum auf, durch das Zahlen der Hundesteuer ein Recht darauf zu haben, dass der Hundedreck von städtischer Seite entsorgt wird. Tatsächlich gilt das Gegenteil: Der Hundehalter ist sogar rechtlich dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaften seines Hundes zu entsorgen. Für Hundehalter kann die eigene Rücksichtslosigkeit – das Nichtentfernen der tierischen Exkremente – ein finanzielles Nachspiel haben. Hundekot im öffentlichen Raum riecht nicht nur unangenehm, er ist in Grünanlagen und auf Kinderspielplätzen ein Gesundheitsrisiko. Durch den Kot können Krankheiten übertragen werden, was letztlich ein gesundheitliches Risiko für spielende Kinder darstellt.
Leider mehren sich beim Fachdienst Öffentliche Ordnung Beschwerden über das rücksichtlose Verhalten von Hundebesitzern. Die Stadt Herborn appelliert an alle Hundehalter, sich verständnisvoll und verantwortungsbewusst zu verhalten, und die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner unverzüglich zu entfernen. Wird eine Hinterlassenschaft nicht entfernt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Kathrin Daum vom Fachdienst Öffentliche Ordnung weist darauf hin, „dass verantwortungsvolle Hundehalter einen wertvollen Beitrag für eine saubere und lebenswerte Stadt leisten. Sie ersparen sich ein Bußgeldverfahren und tragen zum verbesserten Klima zwischen Besitzern und Nichtbesitzern von Hunden bei.“
Nützlich sind kleine, günstig zu erwerbende Müllbeutel oder wiederverwendete Bäckertüten, die jeder Hundehalter oder Personen, die einen Hund ausführen, beim Gassi gehen griffbereit haben sollten. Als Ergänzung wurden im Stadtpark, in Schönbach, zwischen Hörbach und Guntersdorf sowie in Herborn-Seelbach am Fahrradweg zwischen Burg und dem Stadtteil sogenannte „Dog Stations“ spezielle grünen Abfallbehälter und Tütenspender für den Hundekot aufgestellt. Für den richtigen Gebrauch sollten Hundeexkremente mit dem Beutel aufgenommen werden und in dem Mülleimer entsorgt werden. Die Hundekotbeutel können nach dem Spaziergang auch im Restmüll entsorgt werden, in jedem Fall sollte der Beutel nicht an den Wegesrand gelegt werden oder in die Biomüll-Tonne entsorgt werden.
Oft hilft es Hundehalter direkt anzusprechen und sachlich auf die Sauberkeit des gemeinsam genutzten öffentlichen Raums hinzuweisen. Bürger, die eine direkte Ansprache scheuen und einen Hundehalter mit seinem Vierbeiner „auf frischer Tat“ beobachten, bitten wir den Vorfall beim Fachdienst Öffentliche Ordnung unter der Rufnummer 02772/708-251 anzuzeigen. Dafür ist es allerdings notwendig, dass der Hundehalter bzw. derjenige, der den Hund ausführt, bekannt ist. Nur dann hat eine solche Anzeige auch Aussicht auf Erfolg.