Bekanntmachung der Stadt Herborn
Allgemeinverfügung
Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen gem. § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG)
1. Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vom 23. November 2006 über das Geschlossenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen wird das Offenhalten der Verkaufsstellen in Herborn an folgenden Sonntagen, 02.04.2017, 11.06.2017, 10.09.2017 und 12.11.2017 jeweils in der Zeit von 12.00 – 18.00 Uhr freigegeben.
2. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Herborn, den 15.02.2017
Hans Benner
Bürgermeister