Nach der Bundestagswahl im September sucht die Stadt Herborn für dieses Jahr wieder engagierte ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die das bewährte Wahlhelferteam bei der Landratswahl im Mai tatkräftig unterstützen. Bundestags- und kommunale Wahlen werden vom Volk für das Volk durchgeführt, ohne ehrenamtliche Wahlhelfer kann demnach keine Wahl stattfinden.
Für die Landratswahl wurden in Herborn 19 Wahlbezirke und ein Briefwahlbezirk eingerichtet, in deren Wahlvorständen Ehrenamtliche gesucht werden. Als Anerkennung gibt es eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld, in Höhe von 33 Euro. Wahlhelfer unterstützen am Wahltag - als Wahlvorsteher, Schriftführer oder Beisitzer - den reibungslosen Ablauf in den Wahllokalen. Für das schnelle und rechtssichere Ermitteln des Wahlergebnisses zählen Wahlhelfer am Wahlabend die abgegebenen Stimmen.
Sie sind interessiert? Dann lassen Sie es uns wissen. Interessenten, mit oder ohne Vorerfahrung, können sich bei Stefanie Müller telefonisch 02772/708-214 oder wahlen@herborn.de melden.
Im Frühjahr 2018 werden wieder bundesweit Schöffen und Jugendschöffen gewählt. Schöffen sind Vertreter der Bevölkerung, die hauptamtliche Richter bei der Rechtsprechung in Strafsachen unterstützen. Schöffen sowie auch Jugendschöffen und Berufsrichter sind bei der Entscheidung gleichberechtigt. Für eine Amtszeit von fünf Jahren - 2019 bis 2023 - werden Frauen und Männer aus dem Kreisgebiet gesucht, die unparteilich und urteilsfähig bei Strafsachen am Amtsgericht Dillenburg oder am Landgericht Limburg mitentscheiden.
Gesucht werden in insgesamt 18 Frauen und Männer, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, schlagen die Stadtverordnetenversammlung und der Jugendhilfeausschuss dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor. In der zweiten Jahreshälfte wählt der Ausschuss aus den Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen.
Wer das Amt des Schöffen übernehmen will, sollte die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, keine Vorstrafen haben oder sich in einem Insolvenzverfahren befinden. Schöffen sind zwischen 25 und 69 Jahren alt und sollten im Lahn-Dill-Kreis einschließlich der Stadt Wetzlar wohnen. Zusätzlich zu diesen formalen Kriterien, die Bewerber zwingend erfüllen müssen, sind einige persönliche Grundfertigkeiten für das verantwortungsvolle Amt des Schöffen dringend erforderlich. Schöffen bei Gericht zeichnen sich durch ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen aus. Da Schöffen sich für die Entscheidungsfindung in unterschiedliche gesellschaftliche Verhältnisse hineindenken und das Handeln eines Menschen im sozialen Umfeld beurteilen müssen, sind Erfahrungen in der Jugendarbeit oder im erzieherischen Bereich von Vorteil. Wünschenswert sind auch geistige Beweglichkeit wie auch die gesundheitliche Eignung.
Wollen Sie eine geeignete Person vorschlagen oder sich selbst um das Amt eines Schöffen im Lahn-Dill-Kreis bewerben? Dann finden Sie online ein Bewerbungsformular sowie ein Merkblatt für Schöffenwahl. Interessenten bewerben sich bis zum 1. Mai 2018 bei der Stadtverwaltung Herborn, Ansprechpartner ist Herr Marco Klingelhöfer, erreichbar unter Telefon 02772 708 245 oder per E-Mail an m.klingehoefer@herborn.de. Ein Formular kann hier oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
Bewerbungen für Jugendschöffen sind bis 18. Mai 2018 direkt beim Lahn-Dill-Kreis möglich. Ihre Fragen zur Jugendschöffenwahl beantworten die Mitarbeiter der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe des Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Telefon 06441/407-1501.