Papierführerschein in Kartenführerschein umtauschen: nächste Frist am 19. Januar 2025
Geburtsjahrgänge ab 1971 sollen jetzt umgetauscht werden/Online-Antrag möglich
Der Lahn-Dill-Kreis informiert: Die alten grauen oder rosa Papierführerscheine müssen in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Die nächste Frist steht nun an: Bis zum 19. Januar 2025 sollen alle Führerscheininhaberinnen und -inhaber ab dem Geburtsjahrgang 1971 ihren Führerschein umtauschen.
Was wird für den Umtausch benötigt?
Um den Führerschein tauschen zu können, müssen folgende Unterlagen vorliegen:
Umtausch online beantragen
Für eine schnelle Abwicklung bietet der Lahn-Dill-Kreis seit Januar 2024 an, den Umtausch online zu beantragen. Hierfür ist keine Online-Ausweisfunktion (e-ID oder Bund-ID) notwendig. Für den Online-Antrag werden die Unterlagen wie folgt vorgelegt:
Die Führerscheinstelle des Lahn-Dill-Kreises weist darauf hin, sich für den Online-Antrag Zeit zu nehmen. Eine sorgfältige Eingabe der Daten lohnt sich. Häufig verzögere sich die Bearbeitung, wenn beim Online-Antrag Fehler vorliegen, wie zum Beispiel das Vertauschen von Name und Vorname in der Eingabemaske oder das Hochladen von Selfies oder anderen Lichtbildern, die sich nicht für das Ausweisdokument eignen.
Wo muss man einen Termin vereinbaren?
Wer seinen Führerschein vor Ort umtauschen möchte, vereinbart vorher online unter www.lahn-dill-kreis.de/termin-fuehrerschein einen Termin bei der zuständigen Führerscheinstelle des Lahn-Dill-Kreises in Wetzlar oder in Herborn-Burg.
Was, wenn die Umtauschfrist nicht eingehalten wird?
Wer die Frist nicht mehr einhalten kann, muss bei einer Verkehrskontrolle mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Wenn man sich bereits um einen Umtausch bemüht hat, kann es hilfreich sein, den entsprechenden Mailverkehr oder die Terminbestätigung für den Umtausch mitzuführen. Wichtig: Es geht um den Umtausch des Führerscheins, also des Dokumentes. Ein versäumter Umtausch führt nicht dazu, dass die Fahrerlaubnis verloren geht und die Kraftfahrererin beziehungsweise der Kraftfahrer sich womöglich der Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig macht.
„Die Nachfrage bei unseren Führerscheinstellen ist groß. Wir bitten alle, die ihre alten Scheine umtauschen wollen, um Geduld“, erklärt Landrat Carsten Braun. Er rät, vor allem den Online-Antrag zu nutzten. „Mit dem Onlineverfahren profitieren Sie von einer schnelleren Verarbeitung der Daten und beschleunigten Abwicklung. Gerade die ruhigere Zeit um den Jahreswechsel bietet sich als Möglichkeit an, sich dem Online-Antrag einmal in Ruhe zu widmen. Helfen Sie uns, Ihnen zu helfen“, so Braun.
Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig und muss dann – wie der Personalausweis – mit einem aktuellen Foto ohne weitere Prüfung erneuert werden. Auf Wunsch kann der alte Papierführerschein, der zuvor ungültig gemacht wird, zur Erinnerung ausgehändigt werden. Alle bestehenden Berechtigungen werden übernommen.
Weitere Informationen, den Antrag zum Ausdrucken sowie die weiteren Umtauschfristen gibt es unter: www.lahn-dill-kreis.de/fuehrerschein-umtausch