Im aktuellen Fall hatte die Feuerwehr Probleme ein Haus auf dem Schuhmarkt zu erreichen, weil widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge die Zufahrt einschränkten. In verkehrsberuhigten Bereichen wie in der Mühlgasse und am Schuhmarkt dürfen Fahrzeuge nur innerhalb markierter Flächen parken, dies war wie das Bild zeigt nicht der Fall.
Wird die Feuerwehr alarmiert, muss es schnell gehen. Wenn Rettungswege aber durch parkende Fahrzeuge blockiert sind, behindert dies den Feuerwehreinsatz. Stadtbrandinspektor Kai Reeh sagt: „Einsatzfahrzeuge mit Drehleiter brauchen einen großen Aktionsradius. Wir benötigen mindestens drei Meter Durchfahrtsbreite. Deshalb dürfen Autos nie, auch nicht nur mal kurz, auf Feuerwehrflächen und- Zufahrten oder in Brandschutzzonen geparkt werden.“ Gleiches gelte auch für das Freihalten von Hydranten, über Hydranten ist das Parken verboten. Außerdem sei in Kurven und an anderen Engstellen mehr Platz erforderlich.
Kai Reeh betont „Unsere Einsatzfahrzeuge und die vom Rettungsdienst sind 2,50 Meter breit, bis zu 15 Tonnen schwer und um die 10 Meter lang. Wir können nicht einfach schnell umdrehen oder einen Umweg fahren. Das Rangieren in engen Straßen mit unachtsam parkenden Autos kostet immens viel Zeit.“ Werde eine Feuerwehrfläche zugeparkt, könne die Drehleiter im Ernstfall nicht mehr alle Fenster der oberen Stockwerke zur Menschenrettung erreichen.
Deshalb ist die Feuerwehr auf die Rücksicht aller Verkehrsteilnehmer angewiesen. Die Feuerwehr Herborn appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger.