Herborn, 25.11.2010: Ab dem 1. Januar 2011 gelten nur noch die einheitlichen EU-Parkausweise für Schwerbehinderte (mit Passfoto). Die früheren blauen Karten, die noch kein Foto enthielten, werden damit ungültig. Wer sie ab dem kommenden Jahr dennoch benutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Auch wenn die EU-Ausweise schon seit 2001 ausgegeben werden, besitzen noch einige Personen ein altes Dokument. Betroffene sollten deshalb in den nächsten Wochen beim Fachdienst Öffentliche Ordnung die Ausstellung einer neuen Parkberechtigung beantragen. Um den neuen Ausweis ausstellen zu können, werden der Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG oder Bl und ein Passbild benötigt. Außerdem muss der alte Parkausweis im Original zurückgegeben werden.