Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, vom 08.05.2023, Az. 551ppi/071-2017#005, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 07.08.2023 bis 21.08.2023 im Rathaus der Stadt Herborn, Hauptstraße 39, 35745 Herborn, Zimmer 112 während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, Untermainkai 23-25, 60329 Frankfurt/Main, eingesehen werden.
Er kann des Weiteren auf der Internetseite des Einsenbahn-Bundesamtes unter:
https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Anhoerungsverfahren/DE/Hessen/2023/Anhoerung_Bf_Herborn.html
eingesehen werden.
Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Claus Krimmel
Erster Stadtrat