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Rauchverbot gilt auch in den Bürgerhäusern

Rauchverbot gilt auch in den Bürgerhäusern

Am 01. Oktober 2007 ist das Hessische Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten. Wir möchten Sie heute darauf hinweisen, dass das Rauchverbot, wie in allen öffentlichen Gebäuden, auch in unseren Bürgerhäusern gilt. Bitte beachten Sie, egal ob bei einer öffentlichen Veranstaltung, einer privaten Geburtstagsfeier, Hochzeit oder einer sonstigen Veranstaltung, diese Vorschrift. Wir danken für Ihr Verständnis.