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Regeln für Gewerbetreibende ab dem 21.03.2020

Regeln für Gewerbetreibende ab dem 21.03.2020

Für Gewerbebetriebe gelten ab heute Einschränkungen und besondere Regeln im Publikumskontakt. Gaststätten aller Art müssen ab 21.03.2020, 12 Uhr, für den Besucherverkehr geschlossen bleiben.