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Rücksicht fährt mit auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen

Rücksicht fährt mit auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen

Manchmal sind die Wege eng, manchmal will man schnell ankommen, aber meistens fehlt die gegenseitige Rücksicht.

Platz da, Weg frei! Wo es gemeinsame Geh- und Radwege gibt, wird oft gerufen und geschimpft. Ist ihnen das auch schon passiert?
Als Fußgänger hat man seinen Blick nach vorne gerichtet, weil man ja vorwärtskommen will. Da hilft dem Radfahrer nur eine Klingel. Klingelingeling, das ist das akustische Zeichen, dass ein Radler von hinten kommt. Klingelingeling, heißt nicht lieber Fußgänger springen sie bitte beherzt zur Seite oder in das nächste Gebüsch.

Aufmerksam sein und das Tempo drosseln auf gemeinsamen Rad- und Gehweg
Auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen, gekennzeichnet durch ein weißes Fahrrad und Fußgänger mit waagrechtem Strich auf blauem Kreis (Zeichen 240 zu § 41 StVO), kommt es regelmäßig zu Streit. Sowohl Fußgänger wie auch Radfahrer fragen sich, wer mehr aufpassen muss oder mehr darf. Auf einem gemeinsamen Rad- und Gehweg haben Radfahrer keinerlei Vorrang vor Fußgängern. Auf solchen kombinierten Strecken gilt: Fahrradfahrer müssen besser aufpassen als Fußgänger. Sie sollten jederzeit anhalten können – auch wenn Fußgänger überraschend ihren Weg kreuzen oder stehenbleiben. Radfahrer müssen auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen möglichst weit rechts fahren, ihre Geschwindigkeit anpassen und auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Wer zu Fuß unterwegs ist, darf dagegen mehr: Er muss weder nach hinten noch um die Ecke herum nach Drahteseln Ausschau halten. Doch auch von Fußgängern darf Rücksicht gefordert werden, wenn sie Radler vorbeifahren lassen.

Andere Radwege
Besteht kein benutzungspflichtiger Radweg, mit dem blau-weißen Radweg-Schild, dürfen Radfahrer auf der Straße fahren. Ist ein Weg mit einem Zusatzzeichen (schwarzes Fahrrad auf weißem Schild) versehen, handelt es sich in der Regel um einen Radweg ohne Benutzungspflicht. Diese erkennt man oft daran, dass ein Gehweg daneben verläuft, oder ein Teil des Weges farbig markiert ist. In Herborn findet man häufig Gehwege mit dem Zusatzschild „Radverkehr frei“ – was Radfahren erlaubt, aber nicht vorschreibt. Das regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO), die für das Fahrzeug Fahrrad allgemeine und spezielle Vorschriften formuliert. Rücksicht fährt auf gemeinsamen wie auch anderen Fuß- und Radwegen am besten immer mit.