Damit der städtische Winterdienst öffentliche Straßen von Schnee und Eis befreien kann, brauchen die Streufahrzeuge genug Platz. Mit über drei Metern Durchfahrtsbreite kommt es gerade in schmalen Straßen durch parkende Fahrzeuge häufig zu Behinderungen. Ist das Durchkommen mit Schlepper und Schaufel nicht möglich, bleibt die Straße schneebedeckt. Die Fahrer vom städtischen Baubetriebshof dokumentieren das Hindernis mit Bild in ihren Streubüchern. Darin werden alle Winterdienst-Fahrten aufgezeichnet und können im Falle von Anwohner-Beschwerden, wegen aus ihrer Sicht nicht geräumter oder zu spät geräumter Straßen, zu Rate gezogen werden. Falschparker, die den Winterdienst behindern, müssen mit Verwarngeldern rechnen.
Schneeräumen auf Gehwegen
Immer wenn es schneit, ist, was dem Einen Freude bereitet, dem Anderen eine Last. Wenn sich der erste Schneefall ankündigt, freuen sich manche über das Winterflair, andere ärgern sich, dass dann wieder die Pflicht zum Schneeräumen beginnt. Denn für den Winterdienst auf den Gehwegen im Stadtgebiet Herborn sind die Grundstückseigentümer, oder je nach Vereinbarung eben die Mieter eines Hauses oder einer Mietwohnung, verantwortlich.
Wie die Stadtverwaltung Herborn mitteilt, bedeutet dies, dass Gehwege an allen Tagen der Woche von 7 – 20 Uhr von Schnee befreit werden müssen. Nicht erlaubt ist es entgegen weitläufiger Meinung den Schnee vom Gehweg auf die geräumte Straße zu schieben. Schneit es ohne Unterlass, sind Grundstückseigentümer auch über die genannten Zeiten hinaus zum Schneeräumen verpflichtet. Selbst bei längerer Abwesenheit durch Arbeit oder Urlaub sollten Grundstückseigentümer jemanden beauftragen, der ihren Gehweg freiräumt.
Wechselseitiger Winterdienst bei einseitigem Gehweg
Wenn in einer Straße nur ein einseitiger Gehweg besteht, sind die Anlieger wechselseitig für den Winterdienst verantwortlich. In Jahren mit gerader Endziffer (2022) sind es die Anlieger mit der niedrigeren Hausnummer, in Jahren mit ungerader Endziffer (2021) die Beteiligten mit der höheren Hausnummer.
Wie der Schnee beseitigt wird, ob mit Schneeschieber, Besen oder Fräse, ist jedem selbst überlassen. In jedem Fall sollten die freigeräumten Gehwege bei drohender Schnee- und Eisglätte zusätzlich gestreut werden. Als Streumittel eignen sich Sand oder Splitt besonders. Streusalz sollte privat nur in geringer Menge und bei auftretendem Glatteis verwendet werden.
Weitere Informationen zum privaten Schneeräumen sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Herborn online nachzulesen.
Wer, trotz der städtischen Straßenreinigungssatzung, keinen Schnee beseitigt und ein Passant stürzt, haftet für den Schaden. Je nach Schwere der Verletzung können Schadensersatz und Schmerzensgeld schnell teuer werden. Auch Geldbußen können bei Nichtbeachtung der Schneeräumpflicht auferlegt werden. Für weitere Auskünfte steht der Fachdienst Öffentliche Ordnung unter der Rufnummer 02772/708 251 zur Verfügung.