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Schöne und moderne Immobilien: Für das Sanieren und Modernisieren Fördergeld bei der Stadtverwaltung Herborn beantragen

Schöne und moderne Immobilien: Für das Sanieren und Modernisieren Fördergeld bei der Stadtverwaltung Herborn beantragen

Charakteristisch für das Stadtbild Herborns sind die guterhaltenen historischen Fachwerkhäuser. Schon zum Hessentag 2016 hatte die Stadt der „Satzung über die Erhaltung, Sanierung und Erneuerung der Fassaden in der Innenstadt“ entsprechend Hauseigentümer, die durch Sanierungsarbeiten zur Verschönerung des Stadtbildes beitragen mit einem Zuschuss finanziell belohnt.

Wurden im vergangenen Jahr nur Arbeiten an Häusern in der Innenstadt gefördert, erstreckt sich das deutlich größere Fördergebiet jetzt auf 28 Hektar und damit weite Teile der Kernstadt: Das Fördergebiet (siehe Bild) reicht von der Kallenbachstraße und der Prof.-Sell-Straße, über die Dr. Siegfried-Straße und die Walther-Rathenau-Straße, von der Hainstraße und Nassaustraße bis zur Westerwaldstraße und unteren Hauptstraße.

Im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Aktive Kernbereiche in Hessen“ hat die Stadtverordnetenversammlung Herborn ein weiteres Anreizprogramm für Hauseigentümer beschlossen. Die Stadt bietet nun Zuschüsse bis maximal 20.000 Euro beziehungsweise 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

Gewerbeeinheiten, leer stehende Gebäude und Wohnungen bedürfen regelmäßig einer Modernisierung oder baulichen Anpassung, um für eine Nachnutzung attraktiv zu sein. Durch die finanzielle Unterstützung entsprechender Baumaßnahmen sollen Leerstände verringert werden und eine schnelle Nachnutzung von Gewerbeflächen gesichert werden. Eigentümer, die in nächster Zeit Sanierungsarbeiten an einer Immobilie in der Kernstadt Herborn durchführen wollen, können vor Beginn der Maßnahme einen Förderantrag direkt bei der Stadtverwaltung stellen.

Die geförderten Projekte sollten sich an den Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) orientieren:
Förderfähige Maßnahmen umfassen die Modernisierung von Erdgeschoss-Geschäftsflächen wie auch der Erhalt und die Sanierung historischer Bausubstanz in den Erdgeschosszonen. Auch Arbeiten, die der Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden oder Wohnungen an zukünftige Anforderungen (zum Beispiel altersgerechtes Wohnen) dienen oder die zur Schaffung von gebäudebezogenen Freiflächen beitragen, können gefördert werden.

Mit der Teilnahme am Förderprogramm „Aktive Kernbereiche in Hessen“ will die Stadt eine zukunftsfähige innerstädtische Infrastruktur aufbauen, aktiv zur Verkehrsberuhigung und Steigerung der Attraktivität der Stadt beitragen. Ziel ist es, dass Herborn als Wohnort attraktiv bleibt sowie Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung sich kontinuierlich entwickeln und auch in Zukunft ein pulsierendes kulturelles Leben gesichert wird. Kontinuierliche Informationen über das Projekt „Aktive Kernbereiche in Herborn“ sowie detaillierte Hinweise zum Stellen eines Förderantrags erhalten Interessierte online unter Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.herborn-aktiv.de/anreizprogramm/.
Ansprechpartnerin bei der Stadt Herborn ist Petra Georg als Leiterin des Fachdienstes Baumanagement und Controlling Tel. (02772) 708 264, E-Mail: p.georg@herborn.de.