Wer wenig Geld hat, muss sich in vielerlei Hinsicht einschränken. Gespart wird dann oft bei den kulturellen Angeboten und im Freizeitbereich. Mit der "HerbornCard", die ab dem 1. April an bedürftige Menschen ausgegeben wird, will die Stadt Herborn ihren Bürgern unter die Arme greifen, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen und Sozialleistungen oder Leistungen nach dem Wohngeld-Gesetz bekommen. Das sind immerhin rund neun Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner.
Wer Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder nach dem Wohngeldgesetz erhält, kann ab 1.4. die "HerbornCard" kostenlos im Rathaus bekommen. Mitzubringen sind lediglich der Leistungsbescheid mit Gültigkeitsdatum und der Personalausweis. Auch erwachsene und minderjährige Personen, die mit dem Berechtigten in einem Haushalt in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, können eine eigene Karte bekommen. Ein Foto vom künftigen Karteninhaber wird vor Ort gemacht und auf die "HerbornCard" gedruckt, und danach kann man den neu ausgestellten Berechtigungsnachweis sofort mitnehmen und nutzen. Sinnvoll ist es, wenn alle berechtigten Familienmitglieder gemeinsam kommen, empfiehlt Cornelia Glade-Wolter, die Leiterin des Fachdiensts Soziales, Kinder, Jugend und Senioren.
Welche Vergünstigungen gibt es mit der "HerbornCard"? Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im Oktober des vergangenen Jahres übernimmt die Stadt für Inhaber der "HerbornCard" die Hälfte des Eintrittspreises für den Vogelpark in Uckersdorf ebenso wie für das Herborner Stadtmuseum. Wer sich eine Zehnerkarte für die Freibäder kaufen möchte, kann das mit der Karte für die Hälfte des eigentlichen Preises tun. Gleiches gilt auch für den Herborner Ferienpass, wobei hier der Zuschuss für die Aktionen auf 15 Euro begrenzt ist. Außerdem kommt der Inhaber der Karte bei Veranstaltungen der Stadt Herborn, des "Hauses der Jugend" und der Stadtmarketing-Gesellschaft in den Genuss eines um die Hälfte reduzierten Eintrittspreises, so beispielsweise beim "Open-Air-Kino" oder bei "Rock im Stadtpark".
Außerdem zahlt die Stadt jährlich 12 Einzelfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in den Tarifzonen 1 und 2 - also im Stadtgebiet Herborn - für die Inhaber der "HerbornCard". Dabei ist aber zu beachten, dass es pro im Leistungsbescheid angegebenen Monat eine Karte gibt: Wessen Leistungsbescheid für sechs Monate gilt, erhält also entsprechend sechs Fahrkarten. Die Gültigkeit des Leistungsbescheids bestimmt auch die der "HerbornCard": Sie wird mit auf der Karte aufgedruckt. Es ist also ratsam, sich möglichst früh um das Ausstellen seiner "HerbornCard" zu kümmern.
Die nur Scheckkarten-große "HerbornCard" gibt es nach dem Beschluss des Stadtparlaments zunächst für zwei Jahre. Wie es danach weitergeht, wollen die Stadtverordneten dann nach dem Auswerten der Erfahrungen entscheiden. Aus diesem Grund haben sie auch den Seniorenpass zum Jahresende 2014 auslaufen lassen: Die Unterstützung solle jenen Menschen zugute kommen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen und sie wirklich brauchen können, erläutert Cornelia Glade-Wolter. Das ist auch der Grund, dass Bürgermeister Hans Benner nach eigenen Worten zu "mehr als hundert Prozent hinter der Entscheidung des Stadtparlaments" steht: "Die HerbornCard ist Ausdruck dafür, dass die Stadt Herborn um die finanziellen Probleme eines Teils ihrer Bevölkerung weiß", sagte er nach dem Beschluss im Vorjahr.
Zuständige Mitarbeiterin für das Ausstellen der "HerbornCard" ist Ursula Totaro, die unter Tel. (02772) 70 82 27, per E-Mail an U.Totaro@herborn.de oder persönlich zu den Öffnungszeiten (montags bis freitags 8.30 bis 12 Uhr und montags, mittwochs und donnerstags von 13.30 bis 15.30 Uhr sowie nach Vereinbarung) erreichbar ist. Bei ihr gibt es auch weitere Informationen zur "HerbornCard".
Klaus Kordesch