Folgende Themenfelder können bezuschusst werden:
Speziell im Bereich der Jugendsportförderung soll die Kinder- und Jugendarbeit der Sportvereine im Lahn-Dill-Kreis verlässlich gefördert werden. Die Förderung pro Kind beziehungsweise Jugendlichem beträgt mindestens fünf Euro.
Wer ist antragsberechtigt und welche Bedingungen müssen erfüllt werden?
Alle Sportvereine aus dem Lahn-Dill-Kreis, mit Ausnahme der Vereine, die ihren Sitz in Wetzlar haben, können einen Antrag stellen. Außerdem nachzuweisen ist, dass
·die Sportvereine dem Landessportbund Hessen angehören. Maßgeblich sind die dem Landessportbund zum Stichtag 1. Januar 2023 gemeldeten jugendlichen Mitglieder.
·sie aktive und regelmäßige Jugendarbeit betreiben und
·sie mindestens fünf Kinder beziehungsweise Jugendliche bis 18 Jahre ausbilden. Für die Fachbereiche Schießen, Tauchen, Luft- und Motorsport, Segeln, Surfen, Rudern sowie Behinderten-/Gehörlosensport beträgt die Altershöchstgrenze 21 Jahre.
Das Antragsverfahren der Jungendsportförderung ist online über die Vereinsdatenbank (www.vereinsverwaltung.lahn-dill-kreis.de) noch bis zum 30. September 2023 freigeschaltet. Es sind die jeweiligen Mitgliederzahlen – analog zur Meldung an den Landessportbund – mit Stand 1. Januar 2023 einzutragen und es sollte darauf geachtet werden, dass die aktuelle Bankverbindung des Vereins hinterlegt ist.