2020
Die Stadt gewährt den gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen und Personen ohne großen Aufwand eine Stundung sowie Anpassung der Vorauszahlungen bei der Gewerbesteuer.
„Jetzt müssen einzelne Unternehmen Auftragsrückgänge bis zu 100 Prozent schultern. Deshalb wollen wir mit unseren städtischen Möglichkeiten schnelle Hilfe anbieten und zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen für ansässige Unternehmen beitragen", unterstreicht Bürgermeisterin Katja Gronau.
Anträge auf Stundung sowie Herabsetzung von Gewerbesteuerzahlungen können ab sofort per Formblatt beim Fachdienst Finanzen, Kasse und Steuern der Stadtverwaltung gestellt werden. Fragen zur Stundung und Anpassung von Gewerbesteuervorauszahlungen können werktags auch telefonisch an den Fachdienstleiter Patrick Häde gerichtet werden.
Liegt der Stadt jedoch ein bindender Bescheid eines Finanzamtes vor, so muss der Antrag parallel auch beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Hierbei wird die Stadt bis zum Vorliegen des Bescheids vom Finanzamt die Gewerbesteuervorauszahlungen zinsfrei stunden.
Stundungen werden zunächst für sechs Monate gelten – eine Verlängerung ist bei anhaltender Krisensituation in Absprache mit dem Fachdienst Finanzen, Kasse und Steuern möglich. Für die Dauer der Stundung werden aus Billigkeitsgründen keine Stundungszinsen erhoben. Zeitweilig werden auch keine Mahnläufe erfolgen, sondern gebührenfreie Zahlungserinnerungen versendet.
Liquiditätshilfen für Gewerbebetriebe
Patrick Häde
Hauptstraße 39
Tel.: 02772 708 246
E-Mail: finanzen@herborn.de