Herborn, 05.11.09: Wir möchten Sie wieder darauf aufmerksam machen, dass am 15. November folgende Zahlungen fällig werden:
4. Quartal Grundsteuer
4. Quartal Gewerbesteuer Vorauszahlung
Soweit Sie der Stadtkasse Einzugsermächtigung erteilt haben, werden offene Beträge am Fälligkeitstag von Ihrem Konto abgebucht. Wenn Sie nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen beachten Sie bitte unbedingt die Fälligkeitstermine, um Mahnungen und damit Folgekosten zu vermeiden.
Einzugsermächtigungen, die übrigens jederzeit widerrufen werden können, haben für Sie und uns entscheidende Vorteile. Danach müssen Sie sich nicht mehr selbst um die rechtzeitige Zahlung kümmern und leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung. Da keine Mahnungen mehr verschickt werden müssen, ersparen Sie sich und auch uns unnötigen Ärger.
Einzugsermächtigungen erhalten Sie bei der Stadtkasse Herborn oder im Internet bzw. bei allen Banken und Sparkassen.
Konten der Stadtkasse:
Sparkasse Dillenburg: Kto.-Nr. 33647 (BLZ: 516 500 45)
Volksbank Herborn-Eschenburg: Kto.-Nr. 52302 (BLZ: 516 915 00)
Volksbank Dill eG: Kto.-Nr. 60017000 (BLZ: 516 900 00)
Deutsche Bank: Kto.-Nr. 4379020 (BLZ: 460 700 90)
Postbank Frankfurt: Kto.-Nr. 4965606 (BLZ: 500 100 60)
Doppik bringt neue Kassenzeichen
Am 1. Januar 2007 hat die Stadt Herborn ihr Rechnungswesen auf die kaufmännische Buchführung, die sogenannte Doppik umgestellt.
Im Zuge dessen wurden, bedingt durch eine Software-Änderung, für jeden Kunden bzw. die verschiedenen Abgabenarten (z. B. Grund-, Hunde-, Gewerbesteuer, Miete oder Kindergartengebühren) neue Debitoren- und Rechnungsnummern vergeben.
Die Stadtkasse bittet alle Kunden, bei Zahlungen ausschließlich die neuen Kassenzeichen anzugeben. Dadurch wird gewährleistet, dass Ihre Überweisungen richtig zugeordnet werden können und ein unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden wird.
Die aktuellen Debitoren- und Rechnungsnummern finden Sie auf allen Rechnungen und Bescheiden, die Ihnen zugestellt wurden.
Bitte denken Sie auch daran, etwaige Daueraufträge bei Ihrem Geldinstitut entsprechend zu ändern.
Wenn Sie der Stadtkasse Einzugsermächtigung erteilt haben erfolgt die Umstellung auf die neuen Kassenzeichen automatisch.