Städtischer Winterdienst und privates Schneeräumen in Herborn
Wenn der Winter, wie in den vergangenen Tagen, Schnee und Eis mit sich bringt, ist der Winterdienst der Stadt Herborn im Einsatz, um ein Schneechaos möglichst zu vermeiden. Die Streufahrzeuge benötigen eine Durchfahrtsbreite von über drei Metern. Allerdings behindern parkende Fahrzeuge nicht nur in engen Straßen oft den Winterdienst.
Die Stadtverwaltung Herborn appelliert daher an die Autofahrer, den Streufahrzeuge ausreichend Platz zu lassen und insbesondere Kurven freizuhalten. Falschparker, die den Winterdienst behindern, müssen mit einem Verwarngeld rechnen. Ist das Durchkommen für den Winterdienst nicht möglich, bleibt die Straße ungeräumt. Die Fahrer des städtischen Winterdienstes dokumentieren das Hindernis in ihren Streubüchern. Dort werden alle Winterdienst-Fahrten aufgezeichnet und können im Falle von Beschwerden zu Rate gezogen werden.
Räumpflicht der Bürgerinnen und Bürger
Doch nicht für alle Wege ist die Stadt zuständig. Deshalb erinnert die Stadtverwaltung Herborn alle Bürgerinnen und Bürger an die Pflicht zum Schneeräumen. Gehwege vor privaten Grundstücken müssen von den Bürgerinnen und Bürgern von Schnee und Eis befreit werden. Entgegen weitläufiger Meinung ist es nicht erlaubt Schnee vom Bürgersteig auf die geräumte Straße zu schieben.
Wie der Schnee beseitigt wird, ob mit Schneeschieber, Besen oder Fräse, bleibt jedem selbst überlassen. In jedem Fall sollten die geräumten Gehwege bei drohender Schnee- und Eisglätte zusätzlich gestreut werden. Als Streumittel eignen sich Sand oder Splitt besonders.
Die vollständige Straßenreinigungssatzung ist auf der Website der Stadt Herborn in der Rubrik „Ortsrecht“, im Bereich „Recht, Sicherheit und Ordnung“ einsehbar.