Stadtverwaltung Herborn verschickt wiederkehrende Straßenbeitragsbescheide für sechs Abrechnungsgebiete
Vor vier Jahren wechselte die Stadt Herborn die Abrechnungsart für Straßenbeiträge hin zu wiederkehrenden Straßenbeiträgen. In den kommenden Wochen werden die Bescheide für die Abrechnungsgebiete Herborn-Kernstadt, Burg, Burg Nord-Ost, Seelbach, Merkenbach und Uckersdorf versandt. Dies teilt der Fachdienst Stadtentwicklung und Planung der Stadtverwaltung Herborn mit.
Für die Abrechnungsgebiete Herborn Kernstadt und Seelbach werden nochmals Bescheide für das laufende Bauprogramm versandt, wohingegen für die Abrechnungsgebiete Burg, Merkenbach und Uckersdorf die Endabrechnung der jeweiligen Bauprogramme erfolgt.
Im Abrechnungsgebiet Burg Nord-Ost beginnt ein neues zweijähriges Bauprogramm mit einem Beitragssatz von 44 Cent. Dies beinhaltet die grundhafte Erneuerung der Straße Im Dillfeld.
Die Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass Eigentümerwechsel oder Adressänderungen der Stadtverwaltung mitgeteilt werden müssen.
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 30.05.2022 beschlossen, dass Beträge bis zu einer Höhe von fünf Euro nicht erhoben und hierfür keine Bescheide versandt werden.
Die „Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge“ sowie die Beitragssatzungen können auf der städtischen Homepage www.herborn.de im Menüpunkt Ortsrecht nachgelesen werden. Weitere Informationen zu den wiederkehrenden Straßenbeiträgen finden Bürgerinnen und Bürger nach wie vor ebenfalls online.