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Treffen der Herborner Ortsgerichte

Treffen der Herborner Ortsgerichte

Herborn, 02.05.2008: Am vergangenen Mittwoch hatte die Stadt Herborn zu einem Treffen der Herborner Ortsgerichte eingeladen. Wie sich schon das Treffen der Schiedsmänner im März diesen Jahres, diente das Treffen dem Kennenlernen und dem Erfahrungsaustausch. Der Direktor des Amtsgerichts Dillenburg Michael Heidrich und der zuständige Rechtspfleger Ralf Busch standen für Fachfragen zur Verfügung. Im Laufe des Treffens entwickelte sich schnell eine rege Fachdiskussion zu aktuellen Fragen und Problemstellungen.


Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Amtsgerichte. Sie werden für eine Gemeinde oder - bei größeren Gemeinden - für Gemeindeteile (Stadt-, Ortsteile) errichtet. Ihnen obliegen die durch das Ortsgerichtsgesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. Die Zuständigkeit des Ortsgerichts erstreckt sich ferner auf die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften von öffentlichen oder privaten Urkunden. Es wirkt auch mit bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen und schätzt auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert von Grundstücken, Rechten an Grundstücken, Früchten, soweit sie vom Boden noch nicht getrennt sind und von beweglichen Sachen. Die Ortsgerichte erheben für ihre Tätigkeit Gebühren. Sie werden jedoch kostenlos tätig, wenn die Zahlung dem Gebührenschuldner nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zugemutet werden kann.