2020
Die Kreisverwaltung hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen, die vorläufig bis zum 30. April 2020 gültig ist. „Es geht um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger des Lahn-Dill-Kreises. Die Gefahr, sich bei einer Menschenansammlung mit dem Corona-Virus anzustecken, ist sehr schwierig einzuschätzen, grundsätzlich aber mit großer Vorsicht zu betrachten“, sagt Landrat Wolfgang Schuster. Es kommen viele Menschen an einem Ort zusammen – sie kommen aus unterschiedlichen Gebieten oder Regionen, durchmischen sich, haben engeren Kontakt zueinander, als gewöhnlich. Um auch in Zukunft eine zuverlässige Rückverfolgung zu möglichen Kontaktpersonen zu gewährleisten, sind Großveranstaltungen ab sofort verboten. Ausnahmen in extremen Härtefällen unter Beachtung äußerst strenger Auflagen bleiben vorbehalten.
Was aber ist mit Veranstaltungen im Lahn-Dill-Kreis, die weniger als 1.000 Besucherinnen und Besucher haben? Auf der Bürgermeisterdienstversammlung am heutigen Mittwoch haben sich die 23 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Städte und Gemeinden des Lahn-Dill-Kreises darüber geeinigt. „Alle Veranstaltungen, die aktuell nicht unbedingt notwendig und damit verschiebbar sind, werden abgesagt“, fasst Frank Inderthal, Bürgermeister von Solms und Sprecher der Bürgermeisterkreisversammlung im Lahn-Dill-Kreis, zusammen. Das betreffe Veranstaltungen mit beispielsweise 50 Teilnehmenden, wie Vereinstreffen oder Vereinsjubiläen, genauso wie größere Veranstaltungen in den kommunalen Liegenschaften der Städte und Gemeinden, wie zum Beispiel Konzerte, Theateraufführungen, Kirmesveranstaltungen, Volksfeste usw. mit mehreren Hundert Teilnehmenden. „Wir wenden für alle Veranstaltungen grundsätzlich das an, was in der Allgemeinverfügung des Landkreises steht. Darüber hinaus werden wir zusätzlich auch sehr sensibel mit kleineren Veranstaltungen umgehen. Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger damit ein Stück weit sensibilisieren und natürlich schützen.“ Die Kreisverwaltung befürwortet dieses Vorhaben ausdrücklich. „Das sind präventive Maßnahmen. Es geht nicht darum, das öffentliche Leben einzuschränken. In dieser Zeit, in der sich das Coronavirus immer weiter ausbreitet, wollen wir alle dazu beitragen, das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten“, ergänzt Landrat Wolfgang Schuster. Deshalb untersagt der Lahn-Dill-Kreis als Schulträger vorläufig in seinen Schulen alle Veranstaltungen mit größerem Teilnehmerkreis.
Aufgrund der Verbreitung des Corona-Virus und bereits bestehender Quarantäne-Fälle von einzelnen Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern im Landkreis, wurden alle Schulen im Lahn-Dill-Kreis am heutigen Mittwoch darüber informiert, dass schulische Veranstaltungen, die nicht ausdrücklich der Schulpflicht unterliegen, derzeit nicht stattfinden dürfen. „Wir nehmen unsere Fürsorgepflicht ernst und haben als Schulträger darüber hinaus eine Gesundheitsvorsorge zu gewährleisten“, sagt Schuldezernent Roland Esch. Aus diesem Grund sind die Schulen nun dazu angehalten, alle bereits organisierten Veranstaltungen abzusagen und perspektivisch geplante Veranstaltungen bis auf weiteres zu verschieben. Wann wieder Veranstaltungen in Schulen stattfinden dürfen, bleibt derzeit offen. Damit folgt die Kreisverwaltung ausdrücklich auch einer Empfehlung des Hessischen Kultusministeriums und setzt ein deutliches Zeichen im Sinne der Verantwortung und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.
Die Allgemeinverfügung zu den Großveranstaltungen im Lahn-Dill-Kreis kann im Download-Menü heruntergeladen werden. Weitere Informationen zur Corona-Gefahrenlage im Lahn-Dill-Kreis finden Sie immer aktuell auf der Homepage des Lahn-Dill-Kreises.
Lahn-Dill-Kreis
Aktuelle Informationen zum Corona-Virus im Lahn-Dill-Kreis
Hessenweite Hotline des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, täglich von 08:00 - 20:00 Uhr erreichbar.
Tel.: 0800 555 4 666
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