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Verbot des Abrennens von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern

Verbot des Abrennens von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern

Bürgermeister Hans Benner weist wie in den vergangenen Jahren auf das Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern hin.


Dies gelte insbesondere für die Herborner Innenstadt mit ihren vielen historischen Gebäuden. Letztendlich aber auch überall dort, wo Fachwerkhäuser stehen, also auch in den Stadtteilen.


Weiterhin appelliert er an die Herborner Bevölkerung, dieses Verbot auch im eigenen Interesse zu beachten, da Verstöße mit einer Geldbuße bis zu 50.000,-- € geahndet werden können.