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Vereinsveranstaltungen melden: Unkompliziert und einfach das Vereinsportal vereine.herborn.de nutzen

Vereinsveranstaltungen melden: Unkompliziert und einfach das Vereinsportal vereine.herborn.de nutzen

Vereine sind Zusammenschlüsse Gleichgesinnter, die gemeinsam Sport praktizieren, kulturelle Veranstaltungen durchführen, sich für soziale Zwecke einsetzen oder andere Vereinszwecke verfolgen. Von einem aktiven Vereinsleben ist dann die Reden, wenn Vereinsmitglieder sich bei Aktivitäten des Vereins rege einbringen, zusammen Vereinsfeste organisieren und beispielsweise der Nachwuchs des Vereins gefördert wird.

Vereine haben die Möglichkeit ihre öffentliche Veranstaltungen oder Vereinsaktivitäten online auf der Veranstaltungsseite auf der Homepage www.herborn.de einzupflegen.
Die Stadt Herborn bietet auch im Jahr 2018 Zuschüsse zur Förderung des Vereinslebens, damit die Attraktivität der Herborner Vereinswelt dauerhaft erhalten wird und die Aktivitäten ortsansässiger Vereine auch in Zukunft viele Mitglieder zum Mitwirken bewegen. Mit den freiwilligen Zuschüssen will die Stadt Herborn die Arbeit der Vereine im gesamten Stadtgebiet anerkennen und zum Wohle ihrer Bürger unterstützen.

Vereine, die die Voraussetzungen zur Förderung des Vereinslebens erfüllen, haben in der vergangenen Woche ein Informationsschreiben von der Stadtverwaltung erhalten. Diesem lag ein Antragsformular zur Vereinsförderung bei, bevorzugt können Förderanträge aber auch online im Vereinsportal der Stadt Herborn vereine.herborn.de gestellt werden. Die Anträge für das Jahr 2018 müssen bis zum 31. März eingehen, spätere Anträge werden nicht berücksichtigt.

Grundsätzlich ist eine Förderung für Vereine möglich: Die ihren Sitz in Herborn haben, deren Mitglieder überwiegend Herbornerinnen und Herborner sind und die vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt wurden. Für einen Nachweis reichen entsprechende Auszüge aus dem Vereinsregister bzw. Mitteilungen des Finanzamtes in Kopie aus. Keine Anträge stellen können hingegen: politische Parteien oder vergleichbare politische Gruppierungen, Kirchen, religiös oder weltanschaulich geprägte Gruppierungen, Fördervereine, Feuerwehrvereine, Interessengruppen und Dachverbände. Welche Aktivitäten förderfähig sind, können Interessierte in der Satzung zur Vereinsförderung im Einzelnen auf der Homepage www.herborn.de unter dem Menüpunkt Rathaus – Ortsrecht: <link file:14580 download>Leitet Herunterladen der Datei einwww.herborn.de/fileadmin/pdf/rathaus/Ortsrecht/38.pdf nachlesen.

Im Vereinsportal vereine.herborn.de können zusätzlich zum Stellen von Anträgen auch unkompliziert und papierlos die Stammdaten des Vereins gepflegt werden – unter anderem die Zusammensetzung des Vorstands oder die Bankverbindung. Alle bisher über das Portal gestellten Anträge können online eingesehen werden, so dass Vereine jederzeit einen Überblick über die bereits gestellten Anträge haben. Die Zugangsdaten für die Anmeldung im Vereinsportal liegen den Vereinsvorständen vor, sollten Fragen hierzu bestehen oder bei der Anmeldung Schwierigkeiten auftreten, können sich Vereine an Marco Klingelhöfer vom Fachdienst Allgemeine Verwaltung wenden: Tel. 02772 – 708245 oder E-Mail: m.klingelhoefer@herborn.de.