Der Lahn-Dill-Kreis informiert: Aufgrund der aktuellen Vogelgrippesituation in Deutschland muss sämtliches Geflügel in einigen Regionen des Lahn-Dill-Kreises ab sofort im Stall bleiben. Die Aufstallungspflicht gilt für die in einer Allgemeinverfügung ausgewiesenen Gebiete entlang der Lahn und Dill sowie am Aartalsee und am Dutenhofener See.
Wildvögel sind Hauptüberträger der Vogelgrippe
Seen, ihre umlaufenden Gebiete sowie die Gebiete an fließendem Gewässer zählen zu den Risikoregionen, da hier das Aufkommen von Wildvögeln besonders hoch ist. Die Kreisverwaltung hat die Aufstallungspflicht deswegen speziell für diese Gebiete innerhalb einer Distanz von 200 Metern vom Ufer ausgewiesen. Wer in diesen Bereichen Geflügel hält, muss seine Tiere entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer nach oben gegen Einträge von außen gesicherten Abdeckung mit einer zusätzlich gesicherten Seitenbegrenzung halten, um das Eindringen von Wildvögeln zu verhindern.
Bei der Aufstallungspflicht handelt es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme. Halter sämtlicher Geflügelsorten, wie Hühner, Perlhühner, Rebhühner, Truthähne, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, sowie Halter von mehr als 50 sonstigen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten (ausgenommen Tauben) sind demnach verpflichtet, ihre Tiere durch diese Maßnahme zu schützen. Es gilt zu verhindern, dass die Krankheit durch Wildvögel in den Lahn-Dill-Kreis eingeschleppt wird.
Übertragung und Symptomatik
Die Vogelgrippe wird vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, aber auch über Kot und durch Ausscheidungen von infizierten Tieren kontaminierte Materialien wie Einstreu, übertragen. Hierbei spielen Wildvögel eine wichtige Rolle, da sie Oberflächengewässer, Futtermittel und Einstreu kontaminieren können. Besonders Wasservögel stellen nach den vorliegenden Erkenntnissen ein Risiko dar, da sie infiziert sein können, ohne selbst Krankheitssymptome zu zeigen.
Freiland- und Stallhaltungen ohne adäquate Schutzvorrichtung sind gefährdet, da ein direkter Kontakt mit infizierten Wildvögeln und kontaminiertem Material möglich ist. Die hochansteckende Viruserkrankung kann bei Hühnern und anderem Geflügel zu schweren klinischen Erkrankungen, bis hin zum Tod führen. Darüber hinaus führt die Vogelgrippe in Hausgeflügelbeständen zu erheblichen Handelsbeschränkungen und damit zu weiteren erheblichen wirtschaftlichen Schäden.
Was ist zu beachten beim Fund von toten Wildvögeln?
Funde von toten Wasservögeln (z.B. Schwäne, Enten, Gänse) können zur Untersuchung in die Veterinärbehörde des Lahn-Dill-Kreises nach Herborn, oder nach Rücksprache in das Landeslabor nach Gießen gebracht werden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.
Die aktuell grassierenden Viren der Vogelgrippe sind stark an Vögel angepasst, daher ist eine Übertragung auf den Menschen unwahrscheinlich. Es wird dennoch empfohlen tote Wildvögel mit Handschuhen anzufassen. Sollten Krankheitssymptome wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Bindehäute nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln auftreten, ist das Kontaktieren eines Arztes ratsam.
Die Allgemeinverfügung sowie Informationen zu den ausgewiesenen Gebieten gibt es auf der Homepage des Lahn-Dill-Kreis.