Im benachbarten Westerwaldkreis wurde an mehreren Seen das hochansteckende Vogelgrippevirus H5 (HPAIV H5) nachgewiesen. Die Gefahr einer Übertragung auf Geflügelbestände durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln ist als hoch einzustufen. Deshalb werden zeitnah Handelseinschränkungen und ein Ausstellungsverbot für Geflügel im gesamten Lahn-Dill-Kreis ausgesprochen.
Des Weiteren ist es jetzt für alle Geflügelhalterinnen und -halter enorm wichtig, Vorbereitungen zum Schutz der eigenen Geflügelbestände zu treffen. Auch wenn derzeit noch keine Pflicht zur Aufstallung des Geflügels besteht, weist das Kreis-Veterinäramt alle Geflügelhalterinnen und -halter schon jetzt eindringlich darauf hin, mögliche Lösungen für eine im Laufe des Winters eventuell notwendig werdende Aufstallungspflicht zu durchdenken und zu planen. Dies gilt insbesondere für Enten- und Gänsevögel, sowie mobile Hühnerhaltungen.
Die Biosicherheit in den Geflügelhaltungen ist die beste Maßnahme, die Geflügelpest von den eigenen Tieren fern zu halten. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln müssen unbedingt verhindert werden. Das Friedrich-Löffler-Institut hat hierzu eine Checkliste veröffentlicht.
Zudem sollten Tierhalterinnen und -halter ihre Hausgeflügelbestände regelmäßig kontrollieren und Auffälligkeiten, wie beispielsweise Atemnot, Durchfall oder erhöhte Sterblichkeit, zeitnah dem Fachdienst Veterinärwesen des Lahn-Dill-Kreises melden. Erreichbar ist dieser unter der Rufnummer 06441 407-7711 oder per E-Mail über veterinaeramt@lahn-dill-kreis.de.
„Im vergangenen Jahr konnten alle Hausgeflügelbestände erfolgreich geschützt werden, insbesondere auch durch das umsichtige Handeln der Geflügelhalter. Deswegen ist es für alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, unabdingbar, selbst Vorbereitungen hinsichtlich der Biosicherheit einzuleiten“, so der Erste Kreisbeigeordnete Roland Esch.
Beim Fund toter Wasservögel ist es ausreichend, diese mit Einmalhandschuhen aufzusammeln und in einem Müllbeutel zu deponieren. Anschließend sollte eine gründliche Reinigung der Hände erfolgen und die Behörde informiert werden. Das Kreis-Veterinäramt wird eine Untersuchung der Wasservögel veranlassen. Da Singvögel in der Regel die Geflügelpest nicht verbreiten, können tot aufgefundene Singvögel über den Müll entsorgt werden.
Hintergrund
Die für Geflügel sehr ansteckende aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Krankheitsverläufen zu massenhaftem Verenden führen kann. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger auch während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können.