Der Lahn-Dill-Kreis informiert:Der erste Fall der sogenannten aviären Influenza wurde bereits am Aartalsee nachgewiesen. Deswegen weist das Veterinäramt noch einmal Geflügelbesitzer darauf hin, eigene Tiere zu deren Schutz um Stall unterzubringen. Seit dem 25. Januar 2022 gilt laut Allgemeinverfügung eine Aufstallungspflicht in ausgewiesenen Gebiete entlang der Lahn und Dill sowie am Aartalsee und am Dutenhofener See.
Wildvögel sind Hauptüberträger der Vogelgrippe
Seen, ihre umlaufenden Gebiete sowie die Gebiete an fließendem Gewässer zählen zu den Risikoregionen, da hier besonders viele Wildvögel vorkommen. Gerade jetzt, wo viele Zugvögel wieder in den Norden ziehen, suchen sie Trinkstellen auf und können so das Virus an die heimischen Tiere übertragen. Die Kreisverwaltung hat die Aufstallungspflicht deswegen speziell für diese Gebiete innerhalb einer Distanz von 200 Metern vom Ufer ausgewiesen. Wer in diesen Bereichen Geflügel hält, muss seine Tiere entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer nach oben gegen Einträge von außen gesicherten Abdeckung mit einer zusätzlich gesicherten Seitenbegrenzung halten, um das Eindringen von Wildvögeln zu verhindern.
Bei der Aufstallungspflicht handelt es sich um eine Präventivmaßnahme. Halter sämtlicher Geflügelsorten, wie Hühner, Perlhühner, Rebhühner, Truthähne, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, sowie Halter von mehr als 50 sonstigen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten (ausgenommen Tauben) sind demnach verpflichtet, ihre Tiere durch diese Maßnahme zu schützen. Es gilt zu verhindern, dass die Krankheit sich im Lahn-Dill-Kreis ausbreiten kann und weiter eingeschleppt wird.
Übertragung und Symptomatik
Die Vogelgrippe wird vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, aber auch über Kot und durch Ausscheidungen von infizierten Tieren kontaminierte Materialien wie Einstreu, übertragen. Hierbei spielen Wildvögel eine wichtige Rolle, da sie Oberflächengewässer, Futtermittel und Einstreu kontaminieren können. Besonders Wasservögel stellen nach den vorliegenden Erkenntnissen ein Risiko dar, da sie infiziert sein können, ohne selbst Krankheitssymptome zu zeigen.
Freiland- und Stallhaltungen ohne adäquate Schutzvorrichtung sind gefährdet, da ein direkter Kontakt mit infizierten Wildvögeln und kontaminiertem Material möglich ist. Die hochansteckende Viruserkrankung kann bei Hühnern und anderem Geflügel zu schweren klinischen Erkrankungen, bis hin zum Tod führen. Darüber hinaus führt die Vogelgrippe in Hausgeflügelbeständen zu erheblichen Handelsbeschränkungen und damit zu weiteren erheblichen wirtschaftlichen Schäden.
Was ist zu beachten beim Fund von toten Wildvögeln?
Funde von toten Wasservögeln (z.B. Schwäne, Enten, Gänse) können zur Untersuchung in die Veterinärbehörde des Lahn-Dill-Kreises nach Herborn, oder nach Rücksprache in das Landeslabor nach Gießen gebracht werden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.
Die aktuell grassierenden Viren der Vogelgrippe sind stark an Vögel angepasst, daher ist eine Übertragung auf den Menschen unwahrscheinlich. Es wird dennoch empfohlen, tote Wildvögel mit Handschuhen anzufassen. Sollten Krankheitssymptome, wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Bindehäute, nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln auftreten, ist es ratsam, einen Arzt oder eine Ärztin zu kontaktieren.
Die Allgemeinverfügung sowie Informationen zu den ausgewiesenen Gebieten gibt es auf www.lahn-dill-kreis.de/aktuelles/bekanntmachungen/