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Vorfahrt in Herborns Innenstadt geändert: Tempo 30-Zone eingerichtet

Vorfahrt in Herborns Innenstadt geändert: Tempo 30-Zone eingerichtet

Ein neues Verkehrsentwicklungskonzept formuliert Empfehlungen zur Verbesserung der Verkehrssituation in Herborns Innenstadt. Es ist ein Teilprojekt des Integrierten Handlungskonzepts, das seit der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Aktive Kernbereiche in Hessen“ ausgearbeitet wurde. Eine empfohlene Einzelmaßnahme zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im Innenstadtbereich wurde bereits heute auf den Weg gebracht.

Damit haben sich die Vorfahrtsregeln in vielen Bereichen der Innenstadt geändert: Es gelten neue Tempo 30-Zonen, Vorfahrtstraßen fallen weg, und Verkehrsteilnehmer müssen nun auf die allgemeine Verkehrsregel „rechts vor links“ achten. Verkehrsberuhigte Bereiche bleiben davon unberührt, hier gilt weiterhin Schritttempo.

Die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit hat grundsätzlich eine hierarchische Struktur des Straßennetzes zum Ziel, d.h. den Verkehr vorzugsweise über die Hauptverkehrsstraßen (u.a. Westerwaldstraße/B255, Prof-Sell-Straße, die B 277, Burger Landstraße, Austraße) zu leiten, um die Innenstadt zu entlasten. Die Stadtverwaltung will dadurch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöhen – beispielsweise der Schüler der Diesterwegschule. Auch können damit Lärm und Schadstoffemissionen reduziert werden. Zusätzlich erhöht sich durch das Beschränken des Verkehrs auf Tempo 30 die Sicherheit von Radfahrern.

Die Eingangsbereiche zu den neuen Tempo 30-Zonen, wie auch der Sandweg an der Diesterwegschule und die Turmstraße, werden zusätzlich zur geänderten Verkehrsbeschilderung mit einer roten Fahrbahnmarkierung gekennzeichnet. Witterungsbedingt wird dies voraussichtlich erst im Frühjahr erfolgen. Verkehrsteilnehmer werden gebeten auf die neue Beschilderung zu achten.