Das Rathaus ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Besucher mit dringenden Anliegen werden gebeten sich vorab telefonisch (02772-708 0) an die Stadtverwaltung zu wenden. Dadurch sollen unnötige Behördengänge vermieden werden. Nach wie vor müssen Besucher des Rathauses am Empfang einen Pandemie-Fragebogen ausfüllen, im Zweifelsfall kann der Zutritt zum Rathaus verweigert werden.
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März weitreichende Leitlinien zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich vereinbart, auf dieser Grundlage sind das Wildgehege im Stadtwald und die städtischen Spielplätze gesperrt.
Darüber hinaus hat der Lahn-Dill-Kreis am 16. März eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die „öffentliche und private Veranstaltungen sowie sonstige Ansammlungen von Menschen in geschlossenen Räumlichkeiten öffentlicher und privater Art sowie im Freien auf Flächen von weniger als 300 Quadratmetern, bei denen sich mehr als 49 Personen versammeln, sind bis zum 30. April 2020 untersagt. Eine Verlängerung der Frist wird vorbehalten.“
Für Kinder im Kindergartenalter hat die Stadt Herborn am 16. März eine Notbetreuung in der Kita Herborn eingerichtet. Betreut werden Kinder von Alleinerziehenden, die in systemkritischen Bereichen (u.a. Polizei, Feuerwehr, Gesundheitsdienst und wichtige Infrastruktur etc.) tätig sind sowie von Eltern, die beide in solchen Positionen arbeiten. Personen die nachweislich zu dieser Personengruppe gehören, können sich in der Kita Herborn (02772 – 53971, telefonische Erreichbarkeit von 9 Uhr – 15 Uhr) über die Möglichkeit einer Notbetreuung informieren.
Der Wochenmarkt in Herborn, freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr, findet weiterhin statt und bleibt, entsprechend der Leitlinien der Bundesregierung und der Regierungschefs der Bundesländer zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich, bis auf Weiteres geöffnet.