Blauzungenkrankheit: Neue Regelungen für Halter von Rindern, Schafen, Ziegen und sonstigen Wiederkäuern
Neuausbrüche der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen
Der Lahn-Dill-Kreis informiert: Bereits im Oktober 2023 berichtete das Kreis-Veterinäramt über Ausbrüche des sogenannten Bluetongue Virus (BTV) vom Serotyp 3 (BTV-3), auch als Blauzungenkrankheit bezeichnet, in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Aufgrund weiterer Ausbrüche wurde der Status „seuchenfrei“ für das gesamte Gebiet der Bundesländer Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ausgesetzt. Obwohl das restliche Bundesgebiet weiterhin als BTV-frei gilt, gelten ab jetzt neue Regelungen, unter welchen Bedingungen die Tiere, die sich potentiell mit dem Virus anstecken könnten, innerhalb Deutschlands transportiert werden dürfen. Das betrifft Rinder, Schafe, Ziegen und sonstige Wiederkäuer, wie beispielsweise Büffel, Lamas, Alpakas und Wildwiederkäuer.
Tiere aus nicht-BTV-freien Gebieten dürfen nur in freie Gebiete transportiert werden, wenn die für das Virus empfänglichen Tiere 60 Tage vor der Verbringung vektorfrei, das heißt in einem geschlossenen Stall, gehalten und freigetestet wurden. Dies ist auch beim Umtrieb von empfänglichen Tieren zu beachten, wenn die Gemeindegrenzen überschritten werden. Auch für Wanderschafe gelten diese Regelungen ohne Ausnahmen. Die Verbringung von Schlachttieren aus BTV-freien in nicht-freie Gebiete darf lediglich unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen: Die Tiere müssen auf direktem Weg zum Schlachthof gebracht werden. Das Ursprungsgebiet muss davor mindestens 30 Tage BTV-frei gewesen sein. Die Tiere müssen innerhalb von 24 Stunden geschlachtet werden.
Da es keinen zugelassenen Impfstoff gegen BTV-3 gibt, gelten auch keine Sonderregelungen für Verbringungsmöglichkeiten auf der Grundlage einer Impfung. Das gilt auch dann, wenn die Tiere gegen einen anderen Serotyp des Virus‘ geimpft sind.
Das Verbringen von empfänglichen Tierarten aus dem Lahn-Dill-Kreis heraus in BTV-freie Gebiete oder von einem freien Gebiet in den Lahn-Dill-Kreis hinein ist momentan ohne Einschränkungen möglich. Auch das Monitoring ändert sich im Lahn-Dill-Kreis bisweilen noch nicht.
Zur Blauzungenkrankheit
BTV wird über Stechmücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) übertragen. Im Regelfall handelt es sich bei der Blauzungenkrankheit um eine akut verlaufende Krankheit, die zu hohen Verlusten im Tierbestand führen kann. Für den Menschen stellt das Virus keine Gefahr dar. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können daher ohne Bedenken verzehrt werden.
In Deutschland gilt BTV als anzeigepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält, ist also dazu verpflichtet, auch den Verdacht auf BTV beim Kreis-Veterinäramt zu melden. Auffällige Symptome sind zum Beispiel hohes Fieber, Fressunlust, Speicheln, eine geschwollene Zunge, die in seltenen Fällen bläulich verfärbt sein kann, sowie Lethargie und geschädigte Schleimhäute. Bemerken Tierhalterinnen und -halter eine solche Symptomatik, sollten sie die betroffenen Tiere isolieren und tierärztlich untersuchen lassen. Weitere Informationen zu BTV finden Interessierte unter https://umwelt.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/blauzungenkrankheit